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Rechtsanwalt Andreas Martin – Ihr Anwalt für Erbrecht in Marzahn
Was kann ich für Sie tun?
Als Rechtsanwalt bin ich seit mehr als 15 Jahren zugelassen. Als Anwalt in Berlin-Marzahn Hellersdorf bin ich seit 2010 tätig.
Mandanten aus Berlin Marzahn-Hellersdorf und Brandenburg vertrete ich außergerichtlich und vor allem gerichtlich in Erbsachen; auch im Erbscheinserteilungsverfahren.
Häufig beginnen Erbfälle mit der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen zum Umfang und Höhe des Nachlasses. Ein solcher Auskunftsanspruch besteht zum Beispiel auf Seiten des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben. Auch zwischen Erben kann ein solcher Anspruch bestehen.
Auch die Auslegung von Testamenten – z.B. im Erbscheinsverfahren – kann von erheblicher Bedeutung sein. Hier sollte möglichst früh ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
Öffnungszeiten
Rechtsanwalt A. Martin
Rechtsanwalt Andreas Martin
Erbteil
Der Erbe muss sich oft nach dem Erbfall mit Folgendem auseinandersetzen:
- Erbscheinsverfahren
- Pflichtteil des Pflichtteilsberechtigen
- Pflichtteilsergänzungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten
- Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- Grundstücksauseinandersetzung
- Bedienung von Vermächtnissen
Pflichtteil
Wer Pflichtteilsberechtigter ist , sollte folgendes beachten:
- der Erbe ist zur Auskunft über die Höhe und den Umfang des Nachlasses verpflichtet
- der Pflichtteil innerhalb von 3 Jahren geltend gemacht werden
- neben dem Pflichtteil kann auch ein Pflichtteilsergänzungsanspruch bestehen
- die sog. Pflichtteilsentziehung ist oft unwirksam