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Klage

Wenn außergerichtliche Schreiben scheitern, bleibt dem Betroffenen nur die Möglichkeit sich an das Gericht zu werden. In den meisten Fällen besteht die effektivste Möglichkeit seinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen durch die Erhebung einer Klage.

Was ist eine Klage?

Die Klage ist also die gerichtliche Durchsetzung eines Anspruches.

Anwaltszwang für die Klageerhebung

Vor den meisten Gerichten der erste Instanz besteht kein Anwaltszwang. Dies heißt, dass der Mandant selbst die Klage einreichen und das Verfahren kann ohne sich eines Rechtsanwalts dafür zu bedienen. Von daher besteht in der Regel vor den Amtsgerichten und von den Arbeitsgerichten kein Zwang einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

2. Instanz und Anwaltszwang

In der zweiten Instanz ist dies dann meist anders. Von den Landgerichten, den Oberlandesgerichten und auch den höchsten bundesdeutschen Gerichten, wie dem BGH und dem BAG besteht der Zwang, sich einen Rechtsanwalt für den Prozess zu nehmen. Dies macht auch Sinn, da oft die formellen Voraussetzungen und das Prozessrecht einen Großteil des Umfangs der Tätigkeit einnehmen und dieses für den Mandanten nicht beherrschbar ist. Hierfür ist ein Jurastudium in der Regel erforderlich nebst jahrelanger Tätigkeit als Anwalt.

Gerichtskostenvorschuss

In der Regel ist für eine Klage, so zumindest in Zivilsachen, ein sogenannter Gerichtskostenvorschuss einzuzahlen. Das Gericht fordert den Kläger durch ein entsprechendes Schreiben auf. Dies gilt nicht nur für das Klageverfahren, sondern auch für das Beschlussverfahren. So muss zum Beispiel auch für die Erhebung einer Scheidung ein Gerichtskostenvorschuss an das Gericht überwiesen werden. In einigen anderen Verfahren, so zum Beispiel vor dem Arbeitsgericht wird kein Gerichtskostenvorschuss erhoben, sondern die Gerichtskosten werden erst am Schluss des Verfahrens gefordert.

Anforderungen eine Klageschrift

An die Klageschrift sind bestimmte formelle Anforderungen zu stellen. Wirksam kann man eine Klage nur heben, wenn sich klar aus dem Rubrum der Klage ergibt, wer klagt und gegen wen geklagt wird. Dabei ist zu beachten, dass die Parteibezeichnungen richtig und genau sein müssen. Darüberhinaus muss die Klage einen entsprechenden Antrag enthalten. Das Gericht muss also wissen, was will der Kläger mit der Klage erreichen. Ein Antrag könnte zum Beispiel lauten, dass der Arbeitgeber zur Zahlung von 5000 € Arbeitslohn brutto für den Monat Mai 2021 an den Arbeitnehmer verpflichtet wird. Die Klage muss du hinaus begründet werden. Dies heißt, dass der Kläger schreiben muss, auf welcher tatsächlichen Grundlagen die Klage erhoben wurde. Er muss also die Tatsachen vortragen, die letztendlich die Klage schlüssig machen.

Verhandlungstermin

In der Regel wird, abgesehen vom schriftlichen (Vor-) Verfahren, wie in Zivilsachen, das Gericht nach dem Einreichen der Klage einen sogenannten Verhandlungstermin anberaumen. In Arbeitsrechtsachen besteht eine Besonderheit, dass ein sogenannter Gütetermin vom Gericht terminiert wird. Hier geht es um eine gütliche Einigung. Aber auch im Zivilverfahren wird das Gericht in der Regel immer versuchen eine gütliche Einigung der Parteien herbeizuführen.

Urteil

Wenn es keine Einigung gibt, dann wird das Gericht den Parteien in der Regel Auflagen vorgeben, innerhalb derer dieser noch Prozessstoff vortragen können. Sodann wird es einen Termin geben, in dem die Sache erörtert wird, also eine mündliche Verhandlung. Wenn das Gericht nicht ohne Beweisaufnahme entscheiden kann, gibt es eine Beweisaufnahme und dann erfolgt die Entscheidung. In einem Klageverfahren entscheidet das Gericht durch ein Urteil.