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Lohn einklagen ohne Anwalt?

Lohn einklagen ohne Anwalt?

Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist oft sinnvoll, aber nicht immer. Wann beim ausstehenden Lohn ein Anwalt besser eingeschaltet werden sollte, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.

Lohn wird nicht rechtzeitig gezahlt

Wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht rechtzeitig zahlt, ist dies für den Arbeitnehmer meist sehr ärgerlich. Schließlich sind zu Monatsanfang diverse Zahlungen vorzunehmen und die meisten Arbeitnehmer sind auf eine rechtzeitige Zahlung der Arbeitsvergütung des Arbeitgebers angewiesen. Es stellt sich dann die Frage für den Arbeitnehmer, ob in dieser Situation einen Rechtsanwalt einschalten soll oder gegebenfalls selbst nochmals den Arbeitgeber zur Zahlung auffordert oder den Arbeitslohn besser sofort einklagt.

Aufforderung zur Zahlung der Vergütung

Fast immer ist es sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer den fälligen Arbeitslohn zunächst außergerichtlich geltend macht. Wichtig ist dabei, dass nur eine kurze Zahlungsfrist gesetzt werden sollte, da ansonsten wertvolle Zeit verschenkt wird. Der Grund für eine nicht rechtzeitige Vergütungszahlung liegt oft an Zahlungsschwierigkeiten des Arbeitgebers und wenn diese bekannt sind, sollte man erst recht die Frist kurz setzen, um dann den Lohn danach schnell beim Arbeitsgericht geltend zu machen. Oft wird auch die Vergütung für den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses nach einer Kündigung nicht oder nur gekürzt gezahlt. Dazu hat der Arbeitgeber in der Regel aber kein Recht.

Ausschlussfristen beachten

Das Problem bei einer ausstehenden Entgeltzahlung ist nicht die Verjährung. Diese beträgt drei Jahre und nur selten verjähren Lohnzahlungsansprüche. Viel kürzer sind sogenannte Verfallsfristen oder Ausschlussfristen. Diese findet man oft am Ende von Arbeitsverträgen und in fast jeden Rahmentarifvertrag. Danach sind Ansprüche innerhalb nur weniger Monate geltend zu machen. Die Mindestdauer im Arbeitsvertrag darf drei Monate nicht unterscheiden. Diese Fristen müssen unbedingt beachtet werden, ansonsten kann man den Lohnanspruch nicht mehr durchsetzen.

Aufforderung zur Zahlung des Lohnes über Rechtsanwalt?

Bei der Frage, ob ein Rechtsanwalt hier die Zahlungsaufforderung an den Arbeitgeber schicken soll, kommt es auf die Situation an. Wenn es sich um ein oder vielleicht zwei Monatslöhne handelt, die ausstehen, reicht in der Regel eine Zahlungsaufforderung des Arbeitnehmers aus. Bei größeren Summen, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden. Die Problematik ist die, dass der Rechtsanwalt von Mandanten / Arbeitnehmer selbst bezahlt werden muss, egal ob der Arbeitgeber sich mit der Vergütungszahlung im Verzug befindet oder nicht. Ein Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Anwaltskosten gibt es im Arbeitsrecht im außergerichtlichen Bereich nicht. D. h., dass der Arbeitnehmer den Anwalt immer selbst zahlen muss, zumindest im außergerichtlichen Bereich und im Gerichtsverfahren der 1. Instanz. Von daher sollte immer wirtschaftlich abgewogen werden, ob ein Anwalt eingeschaltet wird oder nicht. Bei schwierigen und hohen Lohnansprüchen ist aber eine Durchsetzung über einen Rechtsanwalt sinnvoll.

Lohnklage zum Arbeitsgericht

Bei der Einklagung des Arbeitslohnes ist es ähnlich. Wenn eine erhebliche Summe aus steht, wenigstens zwei Gehälter, kann durchaus die Einschaltung eines Rechtsanwaltes sinnvoll sein. Dies ist auch dann sinnvoll, wenn die Ansprüche schwierig durchsetzbar sind. Bei einfachen Lohnforderungen, die vielleicht sogar vom Arbeitgeber bereits durch Abrechnung streitlos gestellt worden sind, kann der Arbeitnehmer die Lohnklage selbst erheben. Dies ist nicht so schwer und der Arbeitnehmer spart erheblich an Kosten. Auf der Internetseite des Arbeitsgerichtes Berlin/über die Rechtsantragstelle findet man ein Muster einer Lohnklage. Dies kann man für eine einfache Klage unproblematisch benutzen.

Anwaltskosten bei einer Zahlungsklage auf Vergütung

Die Einschaltung eines Anwalts hat auch bei der Lohnklage das Problem, dass der Mandant/der Arbeitnehmer die Anwaltskosten selbst tragen muss. Dies gilt auch für die erste Instanz. Ab der zweiten Instanz gibt es dann eine Kostenerstattung beim Gewinnen des Arbeitsgerichtsverfahrens. Auch die Finanzierung über Prozesskostenhilfe löst dieses Problem oft nicht, denn zum einen bekommt man die Prozesskostenhilfe nebst Anwaltsbeiordnung beim Arbeitsgericht Berlin nicht bei einer unstreitigen Lohnforderung. In Berlin wird dann kein Anwalt beigeordnet mit der Begründung, dass der Arbeitnehmer ja den Lohn über die Rechtsantragsstelle geltend machen kann. Andererseits ist die Prozesskostenhilfe auch kein Geschenk des Staates, sondern eine Art Darlehen, dass man oft wieder zurückzahlen muss.

Zusammenfassung

Bei unstreitigen Lohnforderungen und bei Arbeitslohn, der nicht höher als 2 Monatsgehälter ist, macht es Sinn, wenn der Arbeitnehmer diesen selbstständig beim Arbeitsgericht einklagt. Der Grund dafür sind die Anwaltskosten, die der Arbeitnehmer grundsätzlich selbst zu tragen hat. Bei hohen Vergütungsforderungen oder bei schwierigen (hohen) Lohnansprüchen sollte man einen Rechtsanwalt einschalten.

Rechtsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht - Berlin Marzahn-Hellersdorf

Andreas Martin
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