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das Arbeitsgericht - Zuständigkeit, Besetzung, Rechtsweg, Kosten

Das Arbeitsgericht ist in der Regel das Gericht erster Instanz für Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis stehen. Dort werden überwiegend Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern verhandelt und entschieden. Aber auch Streitigkeiten zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber werden dort entschieden.

Was regelt das Arbeitsgericht?

Vor dem Arbeitsgericht werden Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geregelt. Dies erfolgt aber nicht nur durch eine Entscheidung des Gerichts. Eine Regelung dieser Rechtsstreitigkeiten ist auch durch einen arbeitsgerichtlichen Vergleich möglich, was auch in der Praxis oft vorkommt.

Was ist die erste Instanz beim Arbeitsgericht?

Die erste Instanz in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist das Arbeitsgericht. Jeder Prozess beginnt damit beim Arbeitsgericht. In Berlin ist das Arbeitsgericht Berlin die erste Instanz.

Welches Arbeitsgericht ist örtlich zuständig?

Das Arbeitsgericht am Sitz des Arbeitgebers oder (Wahlrecht) dort, wo der Arbeitnehmer überwiegend seine Arbeitsleistung erbracht hat, ist das örtlich zuständige Gericht für die arbeitsrechtliche Streitigkeit.

Wann ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet?

Die Arbeitsgerichte sind zuständig in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für die Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien.

Wie ist die Besetzung der Kammern?

Der Spruchkörper des Arbeitsgerichts ist die sogenannte Kammer. Diese entscheidet mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, von denen einer aus der Reihe der Arbeitnehmer und der andere aus dem Kreis der Arbeitgeber stammt. Alle haben 1 Stimme bei der Entscheidung. Im Gütetermin ist nur der Vorsitzende der Kammer -also die Berufsrichter - anwesend.

Wer trägt die Kosten vor dem Arbeitsgericht?

Bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht entstehen zwei Kostenarten. Zum einen entstehen die Kosten für den eigenen Anwalt, welche immer selbst zu tragen sind, egal, ob man gewinnt oder verliert. Dies gilt aber nur für die erste Instanz. Zum anderen gibt es dann noch die Gerichtskosten, die erst am Schluss des Verfahrens erhoben werden und die bei einer Klagerücknahme oder beim Vergleich vollständig entfallen. Die Gerichtskosten zahlt derjenige, der den Prozess verliert.