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Arbeitslohn und Vergütung

Der Arbeitslohn ist die Gegenleistung, die der Arbeitgeber für die Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer zu zahlen hat. Ausstehender Lohn ist für den Arbeitnehmer außerordentlich ärgerlich und dieser ist an einer effektiven und schnellen Durchsetzung von Lohnansprüchen interessiert. In der Praxis ist dies leider nicht immer möglich. Der Gesetzgeber hat hier nicht die erforderlichen Mittel geschaffen, um Lohnansprüche schnell durchzusetzen, mit Ausnahme von einstweiligen Verfügungen, die selten vorkommen.

Was ist Arbeitslohn?

Als Entgelt oder Lohn wird die Vergütung des Arbeitnehmers für seine geleistete Arbeit bezeichnet. Hierzu gehören alle laufenden oder einmaligen Zahlungen des Arbeitgebers, wie u.a. Gehälter, Überstundenvergütung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und im Urlaub. 13. Monatsgehälter, Sachbezüge (z.B. Kfz-Nutzung) sowie Abfindungen und Sonderzahlungen. Im Steuerrecht wird anstelle der Begriffe "Lohn oder Entgelt" die Bezeichnung "Arbeitslohn" verwendet, im Sozialversicherungsrecht hingegen, ist die Rede von "Arbeitsentgelt".

Was ist die Anspruchsgrundlage für den Lohn?

Im Normalfall ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf das Entgelt im Arbeitsvertrag geregelt. Der Arbeitsvertrag stellt dann die Anspruchsgrundlage dar.Darüber findet man auch Regelungen zum Lohn in Tarifverträgen, sofern diese auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden.

In welcher Form kann das Entgelt vereinbart werden?

In aller Regel wird das Arbeitsentgelt für eine bestimmte Dauer der Arbeitsleistung gezahlt, also als Vergütung nach Zeit oder Zeitlohn. Die Zeitvergütung ist der Normalfall in der Praxis. Hierzu zählen alle Vergütungen die wiederkehrend in bestimmten Zeitintervallen gezahlt werden, wie das Jahresgehalt, der Monatslohn, der Wochenlohn oder der Stundenlohn. Lohn wird manchmal auch als Leistungsentgelt im Sinne einer leistungsbezogenen Vergütung gezahlt, wie z.B. der Akkordlohn oder der Prämienlohn.

Was ist der sogenannte Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn ist ein gesetzliches - im Mindestlohngesetz - Mindestentgelt, welches nicht unterschritten werden darf. Der gesetzliche Mindestlohn liegt ab dem 1.1.2021 bei brutto 9,50 EUR je Zeitstunde (im Jahr 2020 waren dies noch 9,35 EUR). Daneben kann es für einzelne Branchen auch Branchenmindestlöhne (§ 1 Abs. 3 MiLoG) geben, welche aber immer über den gesetzlichen Mindestlohn liegen müssen.

Wann ist eine Lohnabrechnung zu erteilen?

Der Arbeitgeber ist aufgrund nach § 108 GewO verpflichtet, eine schriftliche Abrechnung zu erteilen, wenn der Lohn gezahlt wurde und dieser sich zum Vormonat geändert hat. Die Lohnabrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten.