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das Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht hat seinen Sitz in Erfurt und ist die höchste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Das BAG ist darüber hinaus einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Aufgabe des BAG ist die Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sowie die Fortbildung des Rechts.

Senate am BAG

Beim Bundesarbeitsgericht entscheiden sog. Senate, die u.a. mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt sind. Es gibt derzeit 10 Senate des BAG, die auf unterschiedliche Rechtsbereiche des Arbeitsrechts spezialisiert sind. Darüber hinaus gibt es noch den sog. Großen Senat das BAG, welcher zuständig ist, wenn ein Senat in einer Rechtsfrage von einer Entscheidung eines anderen Senats bzw. des Großen Senats abweichen will. Dies kommt selten vor.

Rechtsanwälte und das BAG

Vor dem BAG müssen sich die Parteien in der Regel durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Zur anwaltlichen Vertretung berechtigt ist jeder bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwalt. Von daher herrscht vor dem Bundesarbeitsgericht Anwaltszwang. Dies auch deshalb, da es bei den Rechtsstreitigkeiten vor dem BAG es sich oft um schwierige Fälle handelt und nicht einfache Prozessrecht zu beachten ist.

Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden

Das Bundesarbeitsgericht entscheidet über Revisionen gegen Urteile der deutschen Landesarbeitsgerichte. Eine Revision wird vom jeweiligen LAG im Berufungsurteil zugelassen, wenn es eine Klärung durch das BAG für sinnvoll erachtet. Bei nicht zugelassener Revision besteht auch die Möglichkeit über eine sog. Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zu gelangen, was aber schwierig ist. Die Erfolgsquote liegt dabei bei rund 5 %.