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Arbeitsgericht Berlin: Kündigung wegen Vorstellungsgespräche mit Praktikantinnen "im privaten Rahmen" begründet.

Rechtsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsgericht Berlin: Kündigung wegen Vorstellungsgespräche mit Praktikantinnen “im privaten Rahmen” begründet.

Dem stellvertretenden Direktor der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen wurde das Arbeitsverhältnis durch die Stiftung gekündigt. Der Vorwurf war, dass dieser Vorstellungsgespräche mit Bewerberinnen/ Praktikantinnen in einem privaten Rahmen durchführte. Weiter wurde diesem auch sexuelle Belästigungen vorgeworfen. Dies alles kann eine außerordentliche bzw. ordentliche verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.

erfolglose Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht Berlin

Gegen die Kündigung erhob der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht Berlin. Die Klage blieb im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin aber ohne Erfolg. Im Normalfall hat der Arbeitnehmer bei der verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitgebers eigentlich ganz gute Chancen. Der Arbeitgeber muss im Normalfall vorher abmahnen und selbst wenn er dies macht, reichen die Vorwürfe im Normalfall nicht aus, um eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Hierbei spielt auch eine Rolle, wie lange der Arbeitnehmer bereits störungsfrei beim Arbeitgeber tätig war. Weiter ist entscheidend, ob die Pflichtverletzung im Kernbereich der geschuldeten Tätigkeit beim Arbeitgeber liegt oder vielleicht es sich nur um eine Nebenpflichtverletzung handelt.

Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin

Das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 13.11.2019, Aktenzeichen 60 Ca 13111/18) führt dazu in seiner Pressemitteilung Nr. 27/19 vom 13.11.2019 aus: Das Arbeitsgericht hat die fristgemäße Kündigung für wirksam gehalten. Der erforderliche Kündigungsgrund liege vor, weil der Kläger keine Gewähr für ein angemessenes Verhalten gegenüber untergebenen Beschäftigten der Stiftung biete. Dies beruhe auf erheblich unangemessenen Gesprächssituationen wie Vorstellungsgesprächen mit Bewerberinnen für Praktika oder Volontariate in einem privaten Rahmen. Dieses Verhalten sei auch nach der Aufforderung durch den Direktor der Stiftung, dies zu unterlassen, fortgesetzt worden. Da es auf den von der Stiftung zur Begründung der Kündigung weiter herangezogenen Vorwurf einer sexuellen Belästigung für die Entscheidung nicht ankomme, sei dieser vom Gericht auch nicht geprüft worden. Gegen das Urteil kann Berufung an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Update: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Berufung des stellvertretenden Direktors der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen gegen das obige Urteil des Arbeitsgerichts Berlin  zurückgewiesen und damit die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des stellvertretenden Direktors bestätigt.

Arbeitsrecht in Berlin-Marzahn

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete und berate ich Mandanten aus Berlin-Marzahn und Umgebung vor dem Arbeitsgericht Berlin, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren. Rechtsanwalt Andreas Martin

Andreas Martin
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