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  5. FAQ - Verkehrsrecht

Verkehrsrecht-was ist das?Der Begriff Verkehrsrecht ist recht allgemein. Das Verkehrsrecht ist ein recht großes Rechtsgebiet. Zum Verkehrsrecht zählen zum Beispiel das Verkehrszivilrecht (Abwicklung von Verkehrsunfällen), das Verkehrsverwaltungsrecht (z.B. Zulassung von Fahrzeugen), verkehrsbezogenen Versicherungsrecht (Versicherung von Fahrzeugen), und dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Ordnungswidrigkeitenrecht - was ist das?Eine Verkehrsordnungswidrigkeit (kurz: VOWi) ist ein Spezialfall der Ordnungswidrigkeit (kurz: OWi). Die Verkehrsordnungswidrigkeit ist ein Verkehrsverstoß, der im Unterschied zu einer Verkehrsstraftat, nur mit Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet wird. Die Verkehrsordnungswidrigkeiten sind im Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt.
Verkehrsstraftat - was ist das?Eine Verkehrsstraftat setzt genauso wie die Verkehrsordnungswidrigkeit einen Verkehrsverstoß voraus, der im Unterschied zu reinen Ordnungswidrigkeit aber eine Straftat darstellt. Der Unterschied ist die Rechtsfolge. Es kann eine Geldstrafe aber auch eine Freiheitsstrafe verhangen werden. Verkehrsordnungswidrigkeit
Was ist ein Bußgeldbescheid?Durch den Bußgeldbescheid wird das Bußgeldverfahren mit der Zahlung einer Geldbuße und gegebenenfalls Nebenfolgen festgesetzt..
Was ist eine Bußgeld?Als Bußgelder bezeichnet man Beträge ab 60 Euro.
Wer setzt in Berlin das Bußgeld fest?Beim Bußgeldbescheid erfolgt eine Festsetzung durch die Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin.
Wann wird der Bußgeldbescheid wirksam?Der Bußgeldbescheid wird mit der Zustellung an den Betroffenen wirksam. Wirksamkeit ist aber nicht Rechtskraft. Gegen einen wirksamen Bußgeldbescheid kann man noch Einspruch einlegen.
Wann wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig?Rechtskräftig wird der Bußgeldbescheid erst, wenn innerhalb der Einspruchsfrist kein Einspruch erfolgt. Auch mit der Rücknahme eines bereits erfolgen Einspruchs wird der Bußgeldbescheid wirksam, ebenso, wie durch Gerichtsurteil.
Welche Angaben muss ein Bußgeldbescheid enthalten?Der Bußgeldbescheid enthält, die Angaben zur Person des Betroffenen, den Namen und die Anschrift des Verteidigers (falls ein Anwalt beauftragt ist), die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird und darüber hinaus Zeit und Ort ihrer Begehung. Weiter muss der Bescheid die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften sowie die vorliegenden Beweismittel enthalten. Darüber hinaus steht im Bußgeldbescheid auch die festgesetzte Geldbuße und ggfs. Nebenfolgen, wie die Anordnung eines Fahrverbots.
Wann verjährt eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit?Man unterscheidet zwischen der Verfolgungsverjährung und der Vollstreckungsverjährung. Die Verfolgungsverjährung beträgt 3 Monate. Die Vollstreckungsverjährung beträgt 3 Jahre bei Geldbußen unter € 1.000.
Für was gibt es am Häufigsten ein Fahrverbot?Ein Fahrverbot wird auf häufigsten für Geschwindigkeitsüberschreitungen festgesetzt.
Kann man ein Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße umgehen?Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn ein Kündigung durch den Arbeitgeber bei Verlust des Führerscheins droht, man keinen Urlaub nehmen kann und sich keinen Fahrer für die Dauer des Fahrverbots leisten kann bzw. auch ein Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel nicht möglich ist.
Welches Schriftstück kommt im Bußgeldverfahren zuerst?Wenn ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, wird der Betroffene von der Bußgeldbehörde angeschrieben und bekommt eine sogenannte Anhörung. Damit wird dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben, noch vor Erlass des Bußgeldbescheids, zum Bußgeldvorwurf Stellung zu nehmen.
Was passiert nach der Rücksendung des Anhörungsbogens?Die Bußgeldbehörde entscheidet dann, ob der Bußgeldbescheid erlassen wird oder nicht. In den meisten Fällen wird die Bußgeldbehörde auch den Bußgeldbescheid erlassen und dann den Betroffenen zustellen.
Muss ich Angaben zur Sache auf dem Anhörungsbogen machen?Nein, dies muss man nicht. Der Betroffene hat das Recht keine Angaben zu machen und zum Sachverhalt zu schweigen. Dies ist meistens auch besser, es macht nämlich Sinn einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der prüft, inwieweit die Messung verwertbar und zulässig ist.
Was kann ein Anwalt machen, wenn man geblitzt wurde?Der Rechtsanwalt wird in der Regel Akteneinsicht in die Bußgeldakte beantragen und sodann wird ihm die Bußgeldakte von der Behörde übersandt. In der Akte befinden sich diverse Informationen, insbesondere auch alle Informationen im Zusammenhang mit der Messung. So kann der Anwalt überprüfen, ob die Messung ordnungsgemäß erfolgt ist.
Warum ist die Geldbuße höher als im Bußgeldkatalog?Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) erlaubt, sogenannte Voreintragungen (Fahreignungsregisgter in Flensburg - kurzFAER) zur Erhöhung der Geldbuße heranzuziehen. Wenn Voreintragungen existieren, dann kann die Geldbuße erhöht werden.
Welche Folgen hat ein zulässiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?Der Einspruch hat eine sog. aufschiebende Wirkung, das heißt, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig wird.
Muss man nach dem eingelegten Einspruch die Geldbuße trotzdem bezahlen?Beim zulässigen Einspruch muss man weder die Geldbuße bezahlen, noch beginnt die Frist für ein festgesetztesFahrverbot.
Wo kann man das "Blitzerfoto" einsehen?Nicht jede Bußgeldbehörde druckt auf den Anhörungsbogen das "Blitzerfoto" ab. In Berlin z.B. geschieht dies grundsätzlich nicht auf den Zeugenfragenbogen oder Anhörungsbogen. Auch nicht auf einen Verwarngeldbescheid. Es besteht aber die Möglichkeit, die Bilder über ein Online-Portal aufzurufen und anzusehen. Meist findet man dazum im Anhörungsschreiben die Zugangsdaten (Kennung und Passwort) als Logindaten.
Was ist eine Fahrtenbuchauflage ?Wenn der tatsächliche Fahrzeugführer, welcher die vorgeworfene Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat, nicht durch die Bußgeldbehörde ermittelt werden konnte, wird das Bußgeldverfahren im Fließverkehr eingestellt und der Kfz-Zulassungstelle mit der Bitte um Prüfung und Auferlegung eines Fahrtenbuches übersandt. Eine Fahrtenbuchauflage kann aber nicht einfach so verhangen werden. Die Anforderungen sind recht hoch.
Wann werden die Punkte in Flensburg gelöscht?Die Eintragungen von Verkehrsverstößen im Fahreignungsregister werden nach Ablauf fester Fristen gelöscht. Die Dauer der Fristen bestimmt sich vor allem nach der schwere der verkehrsrechtlichen Pflichtverletzung. Die Löschungsfristen bestehen, wie folgt: 2,5 Jahre - bei Entscheidungen wegen verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten (z. B. Handyverstoß). Dies sind die meisten Delikte. 5 Jahre - bei Entscheidungen wegen besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten (z. B. Alkoholdelikte) oder bei Entscheidungen wegen Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder ohne isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis 10 Jahre - bei Entscheidungen wegen Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit einer isolierten Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Muss ich die Löschung meiner Punkte beantragen?Nein, die Löschung der Punkte in Flensburg erfolgt von Amts wegen und braucht nicht beantragt werden.
Wann beginnt die Tilgungsfrist für die Löschung der Punkte?Die Tilgungsfrist beginnt mit dem Datum der Rechtskraft des Bußgeldbescheids.
Was versteht man unter Anhörung im Bußgeldverfahren?Die Anhörung ist gesetzlich vorgeschrieben, um dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich zu der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit zu äußern. Der Betroffen kann, muss aber nicht, zum Vorwurf Stellung nehmen und z.B. auch etwas zu seiner Entlastung vortragen. Auch wenn das Wort Anhörung vermuten lässt, dass es sich um eine mündliche Einlassung handeln könnte, so ist es doch so, dass fast alle Anhörungen schriftlich erfolgen. Der Betroffene kann also schriftlich zum Sachverhalt Stellung nehmen, muss dies aber nicht.
Ich habe bereits vor Ort zum Vorwurf gegenüber der Polizei Stellung genommen, werde ich nun nochmals angehört?Wenn man vor Ort zum Sachverhalt bereits eine Stellungnahme abgegeben hat, dann ist ja dem Betroffenen schon die Möglichkeit der Anhörung gegeben worden. Er müsste allerdings entsprechend belehrt werden, dass er keine Angaben machen muss. Eine erneute Anhörung findet dann im Normalfall nicht mehr statt.
Was ist ein Verwarngeld?Verwarnungsgelder sind Beträge zwischen 10 und 55 Euro (meistes zwischen 10 Euro und 20 Euro). Das Verwarngeld wird durch die Polizei oder die Bußgeldstelle angezeigt. Durch freiwillige Zahlung des Verwarngelds ist die Ordnungswidrigkeit dann erleidgt.
Was pasiert, wenn ich das Verwarngeld nicht bezahle?Wird das Verwarnungsgeld nicht gezahlt, kann auch hier ein Bußgeldbescheid folgen. Dies ist auch meistens so.
Gegen mich ist ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden, kann ich selbst Akteneinsicht nehmen?Ja, auch der Betroffe selbst hat die Möglichkeit der Akteneinsicht nach § 49 OWiG. Die Akteneinsicht ist kostenlos in der Bußgeldstelle unter Aufsicht möglich.
Was ist der Unterschied zur Akteneinsicht durch den Verteidiger?Sofern ein Verteidiger (Rechtsanwalt) am Verfahren beteiligt ist, so diesem das Recht der Akteneinsicht nach § 60 OWiG zu. Auf Antrag des Anwalts wird die Akteneinsicht dann durch Übersendung der Bußgeldakte in die Kanzleiräume gebührenpflichtig gewährt. Der Rechtsanwalt muss also nicht zur Bußgeldbehörde gehen und dort Akteneinsicht nehmen, sondern er bekommt die Akte im Original durch die Bußgeldbehörde in seine Kanzlei übersandt. Dies ist aber nicht mehr kostenlos. Der Anwalt muss dafür eine Pauschale von 12 Euro (Aktenversendungspauschale) bezahlen.