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  5. FAQ - Arbeitsrecht

Ich habe eine Kündigung erhalten-welche Fristen gelten hier?Wenn der Arbeitnehmer eine Kündigung des Arbeitgebers erhält, dann sind grundsätzlich zwei Fristen zu beachten. Zum einen gibt es eine Frist für die Rüge der fehlenden Vollmachtsvorlage im Original, welche eine Woche ab Zugang der Kündigung beträgt. Darüber hinaus beträgt die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Was bedeutet Zugang der Kündigung?Die Kündigung geht dann zu, wenn sie in den Machtbereich des Arbeitnehmers kommt, so dass die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht. Kurz um, wenn die Kündigung in den Briefkasten geworfen wird, geht diese dem Arbeitnehmer normalerweise an diesem Tag zu.
Ich habe eine Kündigung erhalten-wann sollte ich spätestens zum Anwalt?Beim Erhalt einer arbeitsrechtlichen Kündigung sollte man innerhalb einer Woche einen Termin beim Anwalt wahrnehmen. So kann der Anwalt die Frist zur fehlenden Vollmachtsvorlage noch rechtzeitig rügen, falls die Kündigung von einer Person ausgesprochen wurde, die der Arbeitnehmer nicht kennt und die keine Vollmacht im Original beigefügt hat.
Kann ich während der Krankheit gekündigt werden?Die Krankheit selbst bzw. die Arbeitsunfähigkeit hindert den Arbeitgeber nicht zu kündigen. Nur weil der Arbeitgeber während bestehender Arbeitsunfähigkeit kündigt, ist die Kündigung nicht allein deshalb unwirksam. Die Kündigung kann aber aus anderen Gründen unwirksam sein. Dies muss ein Anwalt dann prüfen
Muss ein Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben angegeben werden?Ein Kündigungsgrund muss grundsätzlich nicht im Kündigungsschreiben angegeben werden. Die meisten Arbeitgeber geben keinen Grund in der Kündigung an, was rechtlich in Ordnung ist. Bei einer außerordentlichen Kündigung zumindest hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Mitteilung des Kündigungsgrundes, wenn er den Arbeitgeber dazu aufgefordert.
Welche Kündigungsgründe hat der Arbeitgeber zur Verfügung?Wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet und auch kein Sonderkündigungsschutz gilt, braucht der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund. Er kann einfach so - ohne Grund - kündigen. Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, dann kann der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen, aus personenbedingten Gründen, oder aus verhaltensbedingten Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen. Er muss die Kündigungsgründe im Bestreitensfall nachweisen.
Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung?Das Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und mehr als 10 Arbeitnehmer im Betrieb tätig sind. Ausgenommen sind Auszubildende. Teilzeitangestellte zählen mit einem geringeren Wert als 1,0. Geregelt ist dies in § 23 des Kündigungsschutzgesetzes.
Darf der Arbeitgeber ohne Abmahnung verhaltensbedingt kündigen?Eine verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung ist in der Regel nicht möglich. Der Arbeitnehmer muss wissen, was er falsch gemacht hat und die Abmahnung hat eine Hinweis- und Warnfunktion. Von daher muss der Arbeitgeber beim steuerbaren (Fehl-9 Verhalten des Arbeitnehmers grundsätzlich vor einer Kündigung abmahnen. Nur bei schweren Pflichtverletzung und einer Störung der Vertrauensgrundlage, die so nachhaltig ist, dass diese nicht wiederhergestellt werden kann, braucht der Arbeitgeber keine Abmahnung vorher auszusprechen.
Kann der Arbeitgeber abmahnen und dann sofort kündigen?Nein, eine Abmahnung verbraucht den Sachverhalt und der Arbeitgeber darf aufgrund des gleichen Sachverhalts nicht das Arbeitsverhältnis kündigen. Er muss sich also entscheiden, ob er abmahnt oder kündigt.
Wer muss den Grund für die Kündigung nachweisen?Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, dann muss dieser den Kündigungsgrund im Kündigungsschutzprozess nachweisen.
Wo muss ich die Kündigungsschutzklage erheben?Der Arbeitnehmer kann gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht klagen, in dessen Bezirk er seine Arbeitsleistung überwiegend erbracht hat. Außerdem kann er daneben-also alternativ-am Arbeitsgericht klagen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Wenn der Arbeitgeber also in Berlin seinen Sitz hat und der Arbeitnehmer aber überwiegend in Potsdam gearbeitet hat, so hat der Arbeitnehmer die Wahl, ob er beim Arbeitsgericht Berlin die Kündigungsschutzklage erhebt oder beim Arbeitsgericht Potsdam.
Wie schnell bekomme ich einen Termin nach Erhebung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht?Beim Arbeitsgericht Berlin bekommt man den sogenannten ersten Termin, also den Gütetermin, ungefähr 4-8 Wochen nach Einreichung der Kündigungsschutzklage. Es gilt hier ein Beschleunigungsgrundsatz, das Gericht muss kurzfristig einen Termin anberaumen.
Wie läuft ein Gütetermin im Kündigungsschutzverfahren ab?Beim Gütetermin im Kündigungsschutzverfahren fragt der Richter zunächst nach dem Sachverhalt und sodann fragt er, ob eine gütliche Einigung zur Beilegung des Rechtsstreits möglich ist. In den meisten Fällen werden Vergleiche in Kündigungsschutzverfahren über die Zahlung einer Abfindung getroffen.
Innerhalb welcher Frist muss ich die Kündigungsschutzklage einreichen?Die Frist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer.
Was passiert, wenn der Gütetermin scheitert?Wenn der Gütetermin scheitert, setzt das Gericht den Parteien Fristen, um vorzutragen und sodann beraumt das Gericht einen Kammertermin an. Der Kammertermin erfolgt ungefähr 4-8 Monate nach dem Gütetermin. In diesem Kammertermin entscheiden dann drei Richter, der Richter am Arbeitsgericht und die beiden Beisitzer (Laien-Richter), über den Fall. Gegebenfalls gibt es eine Beweisaufnahme, allerdings wird meist ohne Beweisaufnahme beim Arbeitsgericht entschieden.
Habe ich einen Anspruch auf Abfindung nach Kündigung?Ein Anspruch auf Abfindung nach Kündigung besteht nur in den seltensten Fällen. In der Praxis kommen diese Fälle sehr selten vor. Im Normalfall hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch Abfindung, allerdings kann er durch die Erhebung der Kündigungschutzklage gegebenfalls eine Abfindung im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht aushandeln.
Kann ich direkt auf Zahlung einer Abfindung klagen?Wer als Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, kann in den seltensten Fällen direkt auf Zahlung einer Abfindung gegen den Arbeitgeber klagen. Die einzige Möglichkeit, um "im Spiel zu bleiben", besteht darin eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. In Berlin ist dafür das Arbeitsgericht Berlin zuständig. Ein Anspruch auf Abfindung besteht zwar selten, allerdings kommt es oft im Kündigungsschutzverfahren zu einer Einigung, bei der sich der Arbeitgeber zur Abfindungszahlungen verpflichtet.
Was ist für die Höhe der Abfindung ausschlaggebend?Für die Höhe der Abfindung ist vor allen das Prozessrisiko ausschlaggebend. Wenn der Arbeitgeber ein hohes Risiko hat den Kündigungsschutzprozess zu verlieren, und den Arbeitnehmern nicht mehr Betrieb beschäftigen möchte, wird in der Regel auch etwas mehr Abfindung zahlen, umso zu verhindern, dass der Arbeitnehmer später wieder im Betrieb arbeitet.
Welche Kriterien spielen für die Höhe der Abfindung noch eine Rolle?Neben dem Prozessrisiko spielen auch noch folgende Faktoren bei der Höhe einer möglichen Abfindung eine Rolle: Alter des Arbeitnehmers, Dauer der Betriebsobrigkeit, Höhe des monatlichen Verdienstes, Branche, gegebenenfalls bestehende Behinderungen, Verhalten des Arbeitgebers in ähnlichen Fällen.
Es steht Arbeitslohn aus-muss ich diesen über einen Anwalt geltend machen?Wer keine Rechtschutzversicherung hat, sollte in der Regel selbst den Arbeitslohn einklagen. Die Besonderheit im Arbeitsrecht besteht darin, dass man die eigenen Anwaltskosten übernehmen muss, egal ob man gewinnt oder verliert. Es macht keinen Sinn, bei geringen Klageforderung einen Anwalt einzuschalten.
Die Lohnklage kann doch über Prozesskostenhilfe finanziert werden?Dies ist nicht so einfach. Die Prozesskostenhilfe ist eine Art Darlehen. Unabhängig davon, erfolgt eine Anwaltsbeiordnung, und darum geht es ja den Arbeitnehmer, er möchte ja den Lohn über ein Anwalt geltend machen, nur dann, wenn dies nicht mutwillig ist. Beim Arbeitsgericht Berlin ist es so, dass unstreitig abgerechneter Arbeitslohn, der nicht gezahlt wird, vom Arbeitnehmer selbst geltend gemacht werden muss, und nicht über Prozesskostenhilfe nebst Anwaltsbeiordnung eingeklagt werden kann. Eine Anwaltsbeiordnung gibt es hierfür nicht.
Ich habe eine Abmahnung erhalten - muss ich dagegen vorgehen?In den meisten Fällen macht es keinen Sinn gegen eine Abmahnung vorzugehen. Die arbeitsrechtlich Abmahnung ist zwar für den Arbeitnehmer unangenehm. Aus taktischen Gründen ist es aber oft besser nicht gegen die Abmahnung zu klagen. Dies hängt damit zusammen, dass der Arbeitgeber in einen späteren Kündigungsschutzverfahren die Voraussetzung der Abmahnung nachweisen muss. Oft ist dann schon ein gewisser Zeitraum vergangen und der Arbeitgeber kann dies nicht mehr. Wenn man aber sofort klagt, wird der Arbeitgeber seine Beweise "zusammensammeln" und kann diese dann später im Kündigungsschutzverfahren vorlegen.
Wer trägt die Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht?Die Anwaltsgebühren trägt grundsätzlich derjenige, der den Anwalt beauftragt. Dies gilt im Arbeitsrecht für den außergerichtlichen Bereich und auch für das Gerichtsverfahren in der ersten Instanz. Dies ist unabhängig davon, ob man gewinnt oder verliert. Dies ist eine Besonderheit des Arbeitsrechts. Im Zivilverfahren ist dies anders.
Wer trägt die Kosten, wenn der Arbeitgeber von einem Anwalt außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert wird?Die Kosten trägt immer der Arbeitnehmer, der den Anwalt beauftragt. Beauftragt der Arbeitgeber ein Rechtsanwalt, muss er auch dessen Kosten allein übernehmen. Der Arbeitnehmer muss die eigenen Anwaltskosten selbst dann übernehmen, wenn sich zum Beispiel der Arbeitgeber mit der Zahlung des Lohnes im Verzug befunden hat. Ein Schadensersatzanspruch auf Übernahme der Anwaltskosten gibt es im Arbeitsrecht nicht.
Wann sollte man mit seiner Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht Kontakt aufnehmen?Am sinnvollsten ist es, sofort nach Erhalt der Kündigung mit der Rechtschutzversicherung zu sprechen und zwar mit der Schadenabteilung. So kann man sicherstellen, dass hier die Kosten für die anwaltliche Beratung und die Übernahme der Anwaltsgebühren für die Erhebung der Kündigungsschutzklage abgesichert sind.
Erteilt die Rechtsschutzversicherung auch Deckungszusage für das außergerichtliche Tätigwerden?In Kündigungschutzsachen wird die Rechtschutzversicherung nur die Deckungszusage für das Gerichtsverfahren und nur ausnahmsweise für das außergerichtliche Tätigwerden erteilen.
Wann macht ein außergerichtliches Tätigwerden beim Erhalt einer Kündigung sind?Dies macht dann Sinn, wenn-neben der Kündigungsschutzklage, die auf jeden Fall eingereicht werden sollte-noch bestimmte Erklärungen des Arbeitnehmers innerhalb kurzer Frist abzugeben sind. Solche Klärung können zum Beispiel die Anzeige einer Schwerbehinderung oder einer Schwangerschaft sein.