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Trennung und Scheidung in Berlin - bereits bei Trennung zum Anwalt?

Trennung und Scheidung in Berlin – bereits bei Trennung zum Anwalt?

Wenn eine rechtlich wirksame Trennung der Eheleute vorliegt (diese liegt oft bei einer Trennung innerhalb der Wohnung aber nicht vor), dann stellt sich die Frage, ob man bereits jetzt einen Rechtsanwalt einschalten sollte oder sich wenigstens in Bezug auf Trennung und Scheidung durch einen Anwalt (Fachanwalt für Familienrecht) beraten lässt. Die Beratung zu diesem Zeitpunkt kann durchaus sinnvoll sein. Kurz nach der Trennung bzw. kurz vor der Trennung kann man noch bestimmte Vorkehrungen für den Ablauf des Scheidungsverfahrens und für bestimmte Scheidungsfolgen treffen. Dies ist dann später nicht mehr ohne weiteres möglich. So kann zum Beispiel noch ein Kredit aufgenommen werden, gerade vor der Trennung, der dann gegebenfalls beim Unterhalt zu berücksichtigen ist. Auch kann derjenige, der ein höheres Einkommen hat eine Altersvorsorge für sich anlegen, was ebenfalls beim Unterhalt von Vorteil ist. Unabhängig davon sind diverse juristische Fragen zu klären, wie zum Beispiel der Vermögensausgleich stattfindet mit den entsprechenden Stichtagsregelungen, der sogenannte Zugewinnausgleich. Ein großer Fehler, der von den Eheleuten begangen werden kann ist der, dass man bereits vor Einreichung des Scheidungsantrages, also vor der Stichtagsregelung, das Vermögen aufteilt ohne sich entsprechend abzusichern, d. h. ohne eine entsprechende notarielle Vereinbarung zu treffen. Dies kann dazu führen, dass gegebenfalls zum Stichtag nochmals das Vermögen aufzuteilen ist.

Trennungsbescheinigung und Termin beim Anwalt zur Beratung

Oft kommen Mandanten zur Beratung, da diese eine sog. „Trennungsbescheinigung“ für die Agentur für Arbeit oder für das Jugendamt benötigen. Aber auch hier stellt man fest, dass viele Mandanten über die Trennungs- und Scheidungsfolgen nicht oder nur schlecht informiert sind. Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt bei Trennung ist oft notwendig. Dies gilt vor allem dann, wenn die Eheleute nicht vermögenslos sind und/ oder über unterschiedliche hohe Einkommen verfügen.

Oft teilen die Eheleute bereits kurz nach der Trennung das Vermögen/ Konten auf und wissen nicht, dass ein solches Vorgehen sehr risikobehaftet ist, denn wenn eine Ehepartner seinen Anteil bis zur Einreichung des Scheidungsantrags verbraucht, kann er einen weiteren Ausgleichsanspruch haben (Zugewinn). Auch die Bedienung von gemeinsamen Krediten durch einen Ehepartner nach der Trennung kann Probleme aufwerfen, da der anderen dann ggfs. zum hälftigen Ausgleich verpflichtet ist. Darüber hinaus stellen sich diverse Probleme beim gemeinsamen Haus/ Wohnung, wenn diese - nach der Trennung - von einem Ehepartner bewohnt wird. Hier kann ggfs. eine Nutzungsentschädigung zu zahlen sein, die aber erst ab Aufforderung zu entrichten ist; auch kann dies Einfluss auf den Unterhalt etc haben. Auch beim Unterhalt kann dies eine erhebliche Rolle spielen, insbesondere werden Kredite, die nach der Trennung aufgenommen werden bei der Unterhaltsberechnung in der Regel nicht berücksichtigt. Auch kann man Vorsorge für das Alter durch entsprechende Sparkonten schaffen, die unter Umständen beim Unterhalt absetzbar sind. Dies geht alles nach der Trennung nicht mehr so einfach. Dies ist nur ein kleiner Umriss möglicher Problemfelder, die kurz nach der Trennung zu klären sind, da diese ansonsten nicht mehr korrigierbar sind. Von daher kann es doch durchaus sinnvoll sein bereits schon vor der Trennung sich von einem Fachanwalt für Familienrecht zu möglichen Trennung und Scheidung beraten zu lassen. Rechtsanwalt Andreas Martin Fachanwalt für Familienrecht Berlin Marzahn-Hellersdorf

Andreas Martin
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