1. Home
  2. >
  3. Rechtsgebiete
  4. >
  5. Familienrecht
  6. >
  7. Scheidung – 1 Jahr – ab wann?

Scheidung - wie lange muss man warten?

Scheidung – 1 Jahr – ab wann?

Die Scheidung dauert in der Regel ein Jahr. Dies wissen viele Mandanten. Allerdings herrscht immer noch oft Unklarheit darüber, ab wann eigentlich dieser Zeitraum beginnt.

Trennungsjahr und dann nach 1 Jahr geschieden?

Oft wird davon ausgegangen, dass ab dem Beginn des Trennungsjahres man noch ein Jahr warten muss, und dann geschieden ist. Das ist grundsätzlich nicht richtig.

Trennungsjahr ist abzuwarten

Das Trennungsjahr ist grundsätzlich abzuwarten. Das Trennungsjahr kann auch nicht (einvernehmlich) abgekürzt werden. Es steht nicht zur Disposition der Eheleute. Die Rückdatierung des Trennungszeitpunktes ist gefährlich, da mit der Trennung diverse Rechtsfolgen verbunden sind. Davon aus dringend abzuraten.

Scheidung erst nach Ablauf des Trennungsjahres möglich

Erst nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag eingereicht werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist dies unter Umständen auch schon 2-3 Monate eher möglich. Dies gilt aber dann nicht, wenn der Antragsteller für das Scheidungsverfahren sog. Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Anwalts beantragt. Dann muss schon zum Zeitpunkt dieses Antrags das Trennungsjahr abgelaufen sein.

Antrag auf Ehescheidung über Anwalt

Erst nach Einreichung des Antrags auf Ehescheidung wird das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht betrieben. Den Antrag kann nur ein Rechtsanwalt stellen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen aber nicht beide Eheleute einen Anwalt im Scheidungsverfahren haben. Der von einem Ehegatten beauftragte Anwalt kann aber nur einen Ehepartner beraten und vertreten und keinesfalls beide Eheleute. Es gibt also keinen gemeinsamen Anwalt im Scheidungsverfahren. Ein Anwalt der beide Eheleute im Scheidungsverfahren vertreten würde, würde sich nicht nur lächerlich, sondern auch strafbar (Interessenkollision) machen.

Scheidung in Berlin - Dauer?

In Berlin dauert die Ehescheidung ungefähr zwischen acht Monaten und einem Jahr, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt. Dieser Zeitraum gilt aber Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht und nicht aber der Trennung! Der Grund für die lange Dauer ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Wenn dieser zuvor (notariell) ausgeschlossen wurde, was man nicht ohne anwaltliche Beratung tun sollte, beschleunigt sich die Scheidung erheblich.

2 Jahre abwarten in der Regel

In der Regel müssen also frisch getrennte Eheleute ungefähr 2 Jahre warten bis diese rechtskräftig geschieden sind, also ein Jahr Trennung und dann ungefähr ein weiteres Jahr für das Scheidungsverfahren. Bei einer streitigen Scheidung bzw. einer Scheidung mit Folgesachen (Verbund) dauert das Verfahren oft mehrere Jahre. Dies hängt vom Einzelfall ab.

Andreas Martin
Andreas Martin