1. Home
  2. >
  3. Rechtsgebiete
  4. >
  5. Arbeitsrecht
  6. >
  7. Kündigung des Arbeitgebers und Rechtschutzversicherung – was ist zu tun?

Kündigung des Arbeitgebers und Rechtschutzversicherung - was ist zu tun?

Kündigung des Arbeitgebers und Rechtschutzversicherung – was ist zu tun?

Wer als Arbeitnehmer eine Kündigung des Arbeitgebers erhält, der ist froh, wenn er im Hintergrund eine Rechtschutzversicherung für das Arbeitsrecht hat. Denn die Kosten für einen Rechtsanwalt im Kündigungschutzverfahren können erheblich sein. Den Arbeitnehmer bleibt letztendlich nur die Möglichkeit sich gegen die Kündigung des Arbeitgebers mittels Kündigungsschutzklage zu wehren. Nur so kann er-und dies ist häufig das Ziel der Arbeitnehmer-eine Abfindung aushandeln. Dabei hilft die Rechtschutzversicherung. Diese übernimmt die Kosten des Kündigungsschutzverfahrens. Ein Kündigungsschutzverfahren kann teuer werden. Die Höhe der Kosten (eigene Anwaltskosten)bestimmt sich nach dem Streitwert, den das Arbeitsgericht am Schluss des Rechtsstreits festlegt. Beim Arbeitsgericht Berlin wird in der Regel nur eine Absichtserklärung zum Streitwert abgegeben, da so das Gericht keinen Beschluss fertigen muss; dies ist in den meisten Fällen auch ausreichend.

Rechtschutzversicherung im Arbeitsrecht - Finanzierung einer Kündigungsschutzklage

Das Bestehen einer Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht kann von daher von den Arbeitnehmer ein erheblicher Vorteil sein, wenn dieser sich gegen eine Arbeitgeberkündigung wehren möchte. Die Versicherung muss rechtzeitig vor der Kündigung abgeschlossen sein. Im Normalfall tritt der Versicherungsschutz erst ein, wenn die Rechtsschutzversicherung bereits mehr als drei Monate besteht. Sofern der Arbeitnehmer die Kündigung des Arbeitgebers erhält, sollte er sofort Kontakt mit der Schadenhotline des Rechtsschutzversicherers aufnehmen und dort nachfragen, ob für diese Kündigung bzw. der Abwehr der Kündigung ein Rechtsanwalt beauftragt werden kann. Wichtig ist zu wissen, dass bei jeder Rechtschutzversicherung-weil dies rechtlich auch so geregelt ist-freie Anwaltswahl besteht. Der Arbeitnehmer kann sich also frei den Rechtsanwalt aussuchen. Die Rechtschutzversicherung kann Anwälte vorschlagen, allerdings hat die freie Anwaltswahl der Mandant. Wichtig ist auch zu wissen, dass nicht per se für das gesamte Arbeitsrecht Rechtsschutz besteht und der Arbeitnehmer gar nicht bei seiner Rechtschutzversicherung nachfragen muss. Die Deckungszusage muss für jeden Einzelfall eingeholt werden, also auch für jede Kündigung, die der Arbeitnehmer erhält. Falsch ist es auch den Versicherungsmakler anzurufen, da dieser meist sich mit dem Versicherungsbedingungen nicht auskennt und auch gar keine Deckungszusage wirksam erteilen kann.

Wie sollte sich der Arbeitnehmer nach der Kündigung verhalten?

Viele Arbeitnehmer/ Mandanten meinen, dass es unnötig ist, dass nach der Kündigung durch den Arbeitgeber der Rechtsschutzversicherer selbst zu kontaktieren ist. Dies macht dann schon der Anwalt. Dies ist aber oft nicht vorteilhaft. Berät nämlich der Anwalt in der Sache und ruft dann bei der Rechtschutzversicherung an und besteht kein Rechtsschutz (was durchaus vorkommen kann) oder eine Selbstbeteiligung (oft € 150) , dann hat der Arbeitnehmer die Rechtsberatung selbst zu tragen (zumindest bei einer Selbstbeteiligung zum Teil). Für den Arbeitnehmer, der sich auf jeden Fall beraten lassen wollte, spielt dies vielleicht keine Rolle, allerdings gibt es auch Mandanten, die fest mit der Kostenübernahme durch die Rechtschutz gerechnet haben, die dann enttäuscht sind.

Kontaktaufnahme nach der Kündigung mit der Rechtschutzversicherung

Von daher sollte der Arbeitnehmer/ Mandant immer vor dem Beratungsgespräch beim Anwalt seinen Rechtschutzversicherung kontaktieren und nachfragen ob der Fall versichert ist und ob eine Selbstbeteiligung besteht (und wenn ja in welcher Höhe) ob schon eine Schadennummer vergeben wird (bitte notieren). Dabei sollte man sich den Anruf beim Versicherungsmakler ersparen, da dann fast immer "automatisch" die Antwort kommt, das alles versichert ist, was oft nicht stimmt. Für derartige Anfragen gibt es die Schadenhotline des jeweiligen Rechtsschutzversicherers. Eine Schadennummer wird nicht bei allen Rechtsschutzversicherern sofort am Telefon vergeben; dies ist aber kein Problem. Der Rechtsanwalt muss ohnehin die sog. Deckungsanfrage schriftlich beim Rechtsschutzversicherer unter Schilderung des Sachverhalts einreichen. Der Rechtsanwalt wird in der Regel-wenn er beauftragt ist-den Rechtschutzversicherer nochmals anschreiben und um schriftliche Deckungszusage für das Kündigungsschutzverfahren bitten. Die Deckungszusage wird bei einer Kündigung nur für das Klageverfahren in der ersten Instanz zunächst erteilt. Für ein außergerichtliches Tätigwerden, insbesondere das Anschreiben des Arbeitgebers und Nachfrage nach den Kündigungsgründen, wird die Rechtschutzversicherung in der Regel keine Deckungszusage erteilen. Dies ist im meisten Fällen auch nicht notwendig. Die Klage muss ohnehin eingereicht werden und der Arbeitgeber wird im Kündigungsschutzverfahren die Gründe dann darlegen, spätestens im Gütetermin.

Kündigung des Arbeitgebers und Rechtschutzversicherung – was ist zu tun?

Rechtsanwalt Andreas Martin Fachanwalt für Arbeitsrecht Marzahner Promenade 22 12679 Berlin Zweigstelle (Nähe Eastgate) Tel.: 030 74 92 1655 Fax: 030 74 92 3818 E-mail: info@anwalt-marzahn.de wp.anwalt-marzahn.de

Deckungszusage der Rechtschutzversicherung am Telefon und Termin beim Anwalt

Was ist zu beachten?

Freie Anwaltswahl?

Der Arbeitnehmer / Mandant kann oft eine "kostenlose" telefonische Beratung durch einen Vertragsanwalt des Rechtsschutzversicherers in Anspruch nehmen. Diese bringt den Arbeitnehmer aber oft nicht weiter, wenn ohnehin beabsichtigt ist sich gegen die Kündigung des Arbeitgebers zu wehren. Dies geht nicht außergerichtlich, sondern wegen der Wirksamkeitsfiktion des § 7 des Kündigungsschutzgesetzes nur durch eine Kündigungsschutzklage (auch wenn es den meisten Arbeitnehmer nur um eine Abfindung geht). Auf Zahlung einer Abfindung kann man in den wenigsten Fällen klagen. Dies ist auch nicht notwendig, denn oft bieten Arbeitgeber in der Güteverhandlung eine Abfindung an. Ein solches Kündigungsschutzverfahren (zur Dauer des Kündigungsschutzverfahren beim Arbeitsgericht Berlin hatte ich bereits einen Artikel veröffentlich) kann effektiv nur über einen Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht geführt werden.

Nach Anruf bei Rechtsschutz - was dann?

Nach dem Anruf bei der Rechtschutzversicherung notiert sich der Arbeitnehmer (falls vorhanden) die Schadennummer und die Höhe der Selbstbeteiligung und kontaktiert dann einen Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht seiner Wahl zur Vereinbarung eines Beratungstermins.

Beratungstermin beim Rechtsanwalt !

Was sollte man zum Termin mitnehmen?

Beratungstermin beim Rechtsanwalt vereinbaren!

Zum Rechtsberatungstermin beim Anwalt sollte der Arbeitnehmer/ Mandant folgende Unterlagen mitnehmen: - Unterlagen der Rechtschutzversicherung (Versicherungsnummer/ Schadennummer) - die Kündigung des Arbeitgebers im Original - evtl. vorherige Abmahnungen - Arbeitsvertrag nebst Änderungsverträge - die letzten 3 Lohnabrechnungen Wir vertreten Mandanten in Berlin und Brandenburg im Kündigungsschutzverfahren. Rechtsanwalt Andreas Martin Fachanwalt für Arbeitsrecht  Kanzlei Berlin Marzahn-Hellersdorf

Andreas Martin
Andreas Martin