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Wie lange dauert ein Strafverfahren in Berlin?

Rechtsanwalt Andreas Martin - Berlin Marzahn Wie lange dauert ein Strafverfahren in Berlin?

Wer in Berlin als Beschuldigter einer Straftat geführt wird, erhält recht schnell Kenntnis davon. Die Berliner Polizei ermittelt nämlich für die Staatsanwaltschaft Berlin oder für die Amtsanwaltschaft Berlin in dem Strafverfahren, welches man auch strafrechtliches Ermittlungsverfahren nennt.

Polizei ist Helfer im Ermittlungsverfahren für die Staatsanwaltschaft Berlin

Die Polizei selbst ermittelt nur und darf der Strafverfahren weder selbst einstellen oder inhaltlich über die Sache entscheiden. Die Entscheidung trifft-wenn die Akte dort eingeht-allein die Staatsanwaltschaft Berlin oder-bei kleineren Straftaten-die Amtsanwaltschaft Berlin. Viele Mandanten wissen dies nicht und glauben, wenn sie sich sozusagen bei der Polizei glaubhaft verhalten, dann wird man vor Ort das Verfahren einstellen. Dies ist völlig falsch. Die Polizei darf kein Strafverfahren einstellen.

Anhörungsschreiben oder Vorladung zur Vernehmung

Meist erhält der Beschuldigte von der Berliner Polizei ein Schreiben, in welchem ihm mitgeteilt wird, dass er einer Straftat beschuldigt wird. Die Straftat selbst wird im Schreiben aufgeführt und darüber hinaus, wann die Straftat begangen worden sein soll. Eine genaue Sachverhaltsschilderung erfolgt in diesem Schreiben nicht. Manchmal wissen Beschuldigte aufgrund der kurzen Beschreibung nicht, um was es eigentlich gehen soll. Hier hilft ohnehin nur die Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt (siehe unten). Üblich sind entweder eine "Vorladung als Beschuldigter" zu einem Vernehmungstermin oder ein Schreiben nebst "Äußerungsbogen" mit dem Hinweis der Möglichkeit sich zur Sache schriftlich zu äußern.

keine Einlassung gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft ratsam

Als Rechtsanwalt wird man dazu raten, dass der Beschuldigte weder zur Vernehmung geht, noch sich zur Sache schriftlich einlässt. Dies muss er nicht und allein dadurch dürfen den Beschuldigten keine Nachteile entstehen. Der Beschuldigte hat ein Recht zum Schweigen. Ein Anwalt / Strafverteidiger wird zunächst Akteneinsicht beantragen und dann entscheiden, ob man überhaupt zur Sache sich einlässt.

Entscheidung im Strafverfahren durch die Amtsanwaltschaft Berlin oder Staatsanwaltschaft Berlin

Wenn die Polizei die Ermittlungen abgeschlossen hat, dann wird die Akte an die Berliner Staatsanwaltschaft oder Amtsanwaltschaft (diese übernimmt die kleinen Fälle) geschickt. Der Staatsanwalt bzw. der Amtsanwalt entscheidet dann über den weiteren Verlauf des Verfahrens.

von Einstellung bis Anklageerhebung

Dieser kann das Strafverfahren einstellen (kein Tatverdacht oder wegen geringer Schuld) oder auch Anklage zum Amtsgericht Tiergarten (oder zum Landgericht Berlin) erheben oder einen Strafbefehl beim Amtsgericht Tiergarten beantragen. Das AG Tiergarten entscheidet dann bei Anklageerhebung (meist öffentliche Strafverhandlung) oder beim beantragten Strafbefehl (erlässt dann meist den Strafbefehl).

Strafverhandlung - Amtsgericht Tiergarten (Moabit)

Falls eine Strafverhandlung stattfindet, entscheidet das AG Tiergarten (Kriminalgericht Moabit) durch Urteil (Freispruch/Verurteilung) und wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden, ist das Strafverfahren abgeschlossen. Die Dauer des Strafverfahren hängt also stark davon ab, wie sich die Staatsanwaltschaft ein Eingang der Akten entscheidet. Wird das Verfahren eingestellt, was häufig geschieht, ist das Strafverfahren schon beendet. Wenn Anklage erhoben wird, dann geht das Verfahren weiter und es findet die Strafverhandlung vor dem Amtsgericht Berlin Tiergarten statt.

Dauer des Strafverfahrens in Berlin

Erfahrungsgemäß möchten Beschuldigte einer Straftat so schnell, wie möglich das Strafverfahren beenden, was verständlich ist, denn ein solches Verfahren ist für viele Beschuldigte eine erhebliche psychische Belastung. Wichtig ist zu wissen, dass eine Beschleunigung des Verfahren nicht durch eine Aussage oder gar ein Geständnis bei der Polizei erreicht werden kann. Oft wird dieser Eindruck aber von der Polizei vermittelt. Dem ist nicht so, denn die Polizei kann das Verfahren nicht einstellen, sondern allein die Staatsanwaltschaft (das Gericht). Die Dauer des Strafverfahren in Berlin beträgt ungefähr 4 bis 5 Monate. Erfolgt eine Anklageerhebung verlängert sich die Verfahrensdauer ungefähr um 1 bis 2 Monate. Die Hinzuziehung eines Strafverteidigers macht in vielen Fällen sind. Rechtsanwalt Andreas Martin - Strafrecht in Marzahn

Andreas Martin
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