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Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren in Berlin?

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren in Berlin?

Wer sich gerade vom Ehepartner getrennt hat, möchte oft wissen, wie lange die Scheidung in Berlin dauert.

Familiengericht in Berlin

In Berlin gibt es mittlerweile 4 Familiengerichte dies sind: das Amtsgericht Kreuzberg (früher Tempelhof-Kreuzberg genannt), das Amtsgericht Köpenick, das Amtsgericht Pankow (früher Pankow-Weißensee) und das Amtsgericht Schöneberg.

Scheidung in Marzahn-Hellersdorf

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (Hallesches Ufer 62) ist dabei in vielen Fällen (siehe § 122 FamFG) für Eheleute aus dem Berlin Bezirk Marzahn Hellersdorf örtlich zuständig. Das AG Tempelkreuz (so wird dies oft von Anwälten bezeichnet) ist dabei das größte Familiengericht in Berlin.

Trennungsjahr beachten!

Die Scheidung kann man in der Regel erst nach  12 Monate (oder kurz davon - max 9 Monate nach Trennung) der Trennung einreichen. Dies ist zwingend zu beachten! Eine Härtefallscheidung kommt in der Praxis sehr selten vor; auch wenn viele Ehepartner meinen, dass es ihnen unzumutbar ist das Trennungsjahr abzuwarten. Von daher ist in der Regel des Trennungsjahr abzuwarten.

Scheidung nur über einen Rechtsanwalt

Der Antrag auf Ehescheidung muss von einem Anwalt (ggfs. Fachanwalt für Familienrecht) gestellt werden. Wenn der andere Ehepartner keinen eigenen Antrag auf Ehescheidung stellen möchte (was möglich ist), dann kann er der Scheidung zustimmen und für diese Zustimmung (dies ist ja kein Antrag) benötigt er keinen Rechtsanwalt. Falsch ist die oft in der Praxis anzutreffende Vorstellung, dass ein Rechtsanwalt beide Ehegatten im Scheidungsverfahren vertreten kann. Dies wäre ein Fall der Interessenkollision. Auch die Beratung beider Eheleute über die Scheidung ist fast immer unzulässig und ein Zeichen mangelnder Kenntnis des beratenden Rechtsanwalts. Dies gilt ausdrücklich auch für die einverständliche Ehescheidung!

Dauer des Scheidungsverfahrens in Berlin

Vom Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags bei einem Berliner Familiengericht (z.B. dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg) bis zum Scheidungstermin (Anhörungstermin der Eheleute) vergeht oft eine Zeitspanne zwischen 8 und 12 Monaten. Dies gilt für den Normalfall der Scheidung, nämlich der einvernehmlichen Ehescheidung mit Versorgungsausgleich. Der Grund für die lange Dauer liegt daran, dass das Gericht die Scheidung erst dann durchführen kann, wenn die Auskünfte der Rentenversicherungen für beide Eheleute vorliegen (Versorgungsausgleich). Dies dauert wenigstens 6 Monate. Eine Beschleunigung kann man dadurch erreichen, dass man bereits im Trennungsjahr (beide Eheleute) eine Kontoklärung vornimmt. Dann liegen die Auskünfte der Rentenversicherungen in der Regel später auch schneller vor. Scheidung ohne Versorgungsausgleich Die Scheidung ohne Versorgungsausgleich, welche nur möglich ist, wenn die Ehe noch keine 3 Jahre bestanden hat und man keinen Antrag stellt oder man auf den Versorgungsausgleich (notariell oder im Termin mit anwaltlicher Vertretung auf beiden Seiten) verzichtet dauert zwischen 3 und 5 Monaten.

Rechtskraft der Scheidung

Zu beachten ist auch, dass nach dem Anhörungstermin (für die einvernehmliche Scheidung gibt es in der Regel nur einen Termin bei Gericht) die Scheidung nicht rechtskräftig ist. Die Scheidung ist nur dann sofort rechtskräftig, wenn beide Eheleute durch Anwälte vertreten sind und beide Eheleute nebst Anwälte im Termin auf Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel in Hinblick auf die Scheidung verzichten. Ansonsten wird die Scheidung erst 1 Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses an die Eheleute bzw. deren Anwälte rechtskräftig, sofern keine Seite Rechtsmittel (Beschwerde) einlegt. Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn- Hellersdorf

Andreas Martin
Andreas Martin