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Scheidung beim Notar?

Scheidung beim Notar?

Um ist gleich klar auszudrücken: Die Scheidung beim Notar ist in Deutschland diskutiert worden, aber bis heute gibt es - zum Glück- eine solche Möglichkeit nicht. Eine Ehescheidung ist zwingend über einen Anwalt bei einem Familiengericht zu beantragen und durchzuführen. Dafür gibt es gute Gründe. Diese erfahren Sie nachfolgend.

Was wäre das Problem bei einer Notarscheidung?

Nun könnte man sich fragen, was so schlimm bei einer Scheidung beim Notar sein soll? Das Problem ist, dass der Notar sich immer neutral verhalten muss. Er darf kein Partei beraten. Bei einer Scheidung - selbst, wenn diese einvernehmlich ist - besteht aber immer ein Beratungsbedarf. Oft erkennen die Eheleute diese jedoch nicht.

Was ist der Unterschied zum Anwalt?

Es gilt das Neutralitätsgebot. Notare sind grundsätzlich neutral und müssen sich so auch verhalten. Ein Anwalt aber nicht. Er kann und muss sogar (eine Seite) beraten und vertreten.

rechtliche Probleme bei einer einvernehmlichen Scheidung

Nun zu beachten, dass ich aus einer gescheiterten Ehe eine Vielzahl von rechtlichen Problemen ergeben. Auch wenn die Eheleute meinen, dass sie diese alle geklärt haben, ist es fast nie der Fall. Wenn nun ein Ehegatte im Scheidungstermin beim Notar diesbezüglich eine Frage stellt, dann könnte der Notar diese Frage (Rechtsauskunft) in der Regel nicht beantworten, da meistens für eine Seite dieser Rat nachteilig ist und für der anderen positiv. Man darf nicht vergessen, dass trotz Einigung der Eheleute zum Beispiel beim Vermögen, Unterhalt, Sorgerecht Versorgungsausgleich etc. unterschiedliche Rechtsposition bestehen. Der sich neutral verhaltene Notar kann hier keine Seite entsprechend beraten.

Anwalt als Vertreter im Scheidungsverfahren

Anders ist dies beim Anwalt. Der Anwalt im Scheidungsverfahren ist grundsätzlich parteiisches Vertreter und Berater eines Ehegatten. Ein Anwalt kann auf keinen Fall im Scheidungsverfahren beide Ehegatten vertreten. Manchmal kommt es vor, dass die Ehegatten sich einig sind und sich nur einen einen Anwalt nehmen. Man darf dies aber nicht damit verwechseln, dass der Anwalt nun beide Eheleute vertritt, was auf keinen Fall möglich und zulässig ist. Auch in dieser Situation vertritt der Anwalt nur einen Ehepartner und wird diesen bei entsprechenden Fragen parteiisch beraten. Dies ist ein sehr großer Unterschied zum neutralen Notar.

Eheleute kennen die meisten rechtlichen Probleme nicht

Das Problem ist eben auch, dass viele Eheleute die juristischen Probleme die Trennung und Scheidung nach sich ziehen, überhaupt nicht überblicken können. Dies ist selbst für Anwälte nicht immer leicht, da man als Rechtsanwalt auch die richtigen Fragen stellen muss, um die Probleme zu sehen.

auch bei einvernehmlicher Scheidung - Anwalt erforderlich

Von daher gibt es in Deutschland eine Scheidung beim Notar nicht, auch dann nicht, wenn die Ehe einvernehmlich geschieden wird. Denn selbst bei der einvernehmlichen Scheidung sind trotzdem noch diverse rechtliche Problematiken nicht geklärt. Dies gilt selbst dann, wenn die Eheleute meinen sich hier geeinigt zu haben, da viele Einigungen am Beispiel unwirksam sind. Der Anwalt weist entsprechend darauf hin, wenn er davon Kenntnis hat und zeigt dann auch seinen Mandanten eine Lösung auf, die oft (nur) für den eigenen Mandanten von Vorteil ist. Von daher ist eine Scheidung in Deutschland nur über einen Antrag eines Rechtsanwalt beim Familiengericht möglich. In Berlin ist für Marzahn das Familiengericht Kreuzberg (früher Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg) zuständig.

Andreas Martin
Andreas Martin