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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: Yogakurs kann Bildungsurlaub sein!

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: Yogakurs kann Bildungsurlaub sein!

Der Bildungsurlaub ist für Arbeitnehmer eine Möglichkeit zusätzlichen Urlaub zu erhalten und vom Arbeitgeber während des Urlaubs bezahlt zu werden. Es kommt ab und zu vor, dass einige Arbeitnehmer dann diesbezüglich, was dem Bildungsurlaub und dessen Zwecke angeht, sehr erfinderisch sind. So auch in einem Fall, über denen das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zu entscheiden hatte.

Entscheidung des LAG zum Bildungsurlaub

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11.04.2019 zum Aktenzeichen 10 Sa 2076/18 entschieden, dass ein Yogakurs unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen kann. Die Arbeitnehmerin hatte an der Volkshochschule einen fünftägigen Kurs „Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“ gebucht und wollte dafür Bildungsurlaub im Arbeitgeber in Anspruch nehmen. Dieser lehnte dies ab. Die Arbeitnehmerin klagte und gewann das arbeitsgerichtliche Verfahren. Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht in der Pressemitteilung Nr. 13/19 vom 16.04.2019 ausgeführt: Der Kurs erfülle die Voraussetzungen gemäß § 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz. Es reiche aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung diene. Der Begriff der beruflichen Weiterbildung sei nach der Gesetzesbegründung weit zu verstehen. Hiernach solle unter anderem Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden. Auch ein Yogakurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept könne diese Voraussetzungen erfüllen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich Mandanten aus Berlin Marzahn-Hellersdorf vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg überwiegend in Kündigungsschutzverfahren, aber auch in anderen arbeitsgerichtlichen Verfahren. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht - Andreas Martin

Andreas Martin
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