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Darf man sich den Anwalt nach einer Kündigung selbst aussuchen?

Kündigung erhalten – freie Anwaltswahl?

Erhält ein Arbeitnehmer eine Kündigung, tickt sofort die Frist für die Kündigungsschutzklage: Diese muss binnen drei Wochen ab Zustellung beim Arbeitsgericht eingehen – maßgeblich ist nicht das Kündigungsdatum, sondern das Zustellungsdatum Die rechtzeitige Reaktion ist entscheidend – verpassen Sie die Frist, ist die Kündigung sofort wirksam. Schon mal vorab: Den Anwalt können Sie sich selbst auswählen und müssen nicht dem Vorschlag Ihrer Rechtsschutzversicherung folgen!

Rechte bei Rechtsschutzversicherungen: Der § 127 VVG

Nach dem § 127 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hat der Versicherungsnehmer das Recht zur freien Anwaltswahl. Er darf in allen Gerichts- und Verwaltungsverfahren selbst bestimmen, welchen Anwalt er mandatiert – vorausgesetzt, dessen Vergütung wird von der Versicherung übernommen. Auch wenn Rechtsschutzversicherer bestimmte Anwälte empfehlen oder finanzielle Anreize schaffen (etwa durch reduzierte Selbstbeteiligung), dürfen sie die Entscheidung nicht beeinflussen – das hat der BGH klargestellt: Die Freiheit des Versicherungsnehmers muss gewahrt bleiben.

Wann greift der Versicherungsschutz?

Ein rechtsschutzversicherter Mandant, der eine Kündigung erhält, sollte zuerst prüfen, ob Arbeitsrechtsschutz im Vertrag enthalten ist: Leitungsumfang (§ 125 VVG): Nur die im Vertrag enthaltenen Rechtsgebiete sind versichert  Wartezeit: Typisch ist eine Wartezeit von drei Monaten, oftmals auch speziell im Arbeitsrech Prämien-Zahlstand: Im Verzug befindliche Zahlungen können den Versicherungsschutz ausschließen . Vertragsstatus: Nicht selten wird Arbeitsrechtsschutz ausgeschlossen oder erst nach bestimmten Bedingungen freigeschaltet. ➡️ Deshalb empfiehlt es sich, sofort nach der Kündigung bei der Schadenhotline der Versicherung anzurufen, um eine verbindliche Deckungsanfrage zu stellen. Nur so lässt sich klären, ob Arbeitsrechtsschutz aktiv ist und wann er tatsächlich greift.

Warum der Makler-Anruf nicht reicht

Ihr Versicherungsmakler wird – oft routinemäßig – „alles ist versichert“ behaupten. Das ist rechtlich irrelevant. Denn: Der Versicherer prüft für jeden einzelnen Schadenfall (hier: Kündigungsschutzklage) durch eine Deckungsanfrage, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht .

Schritte nach Erhalt der Kündigung

Anruf bei der Schadenhotline – Deckungsanfrage stellen und klären, ob Arbeitsrechtsschutz besteht. Anwalt wählen – Mandatieren Sie frei einen Anwalt Ihrer Wahl (nicht nur Vorschläge der Versicherung folgen!). Anwalt konsultieren – Zum ersten Termin alle relevanten Unterlagen mitbringen: Die Kündigungsschreiben (alle bisherigen!), die letzten drei Lohnabrechnungen, den Arbeits- und Änderungsvertrag, den Rechtsschutzversicherungsschein. Anwalt prüft, entscheidet über Erhebung der Klage. Fristwahrung: Die Klage muss spätestens drei Wochen nach Zustellung eingehen.

Warum Sie trotzdem die Hotline nutzen sollten

Auch wenn Sie Ihren Anwalt  frei wählen § 127 VVG ist die Deckungszusage der Versicherung Voraussetzung für Kostenübernahme. Oft wird diese bereits am Telefon zugesagt oder auf ein Schreiben des beauftragten Anwalts verwiesen (dann ist schon recht sicher, dass die Deckungszusage erteilt werden wird).

Was man machen sollte als Übersicht

Schritt Erklärung 1. Kündigung bekommen Datum der Zustellung im Blick behalten (3‑Wochen-Frist) 2. Hotline anrufen Deckung klären: Arbeitsrechtsschutz, Wartezeit & Beiträge 3. Anwalt frei wählen Ihr Wahlrecht ist gesetzlich geschützt (§ 127 VVG) 4. Unterlagen mitbringen Kündigung, Verträge, Lohnabrechnungen, Versicherungsschein 5. Kanzlei-Termin wahrnehmen Anwalt prüft, klärt Chancen & reicht ggf. Klage ein

Vertretung durch Rechtsanwalt in Berlin Marzahn

Als Fachanwalt für das Arbeitsrecht vertrete ich Mandanten in Berlin Marzahn-Hellersdorf bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht Berlin.

Andreas Martin
Andreas Martin