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Parkverstoß - ist dies versichert?

Bußgeldbescheid bei Parkverstößen und Rechtsschutz?

Wer einen Bußgeldbescheid erhält, der wird in der Regel dagegen vorgehen wollen. Für die Bußgeldverfahren ist in der Regel die Polizei in Berlin (Bußgeldstelle der Polizei - BGSt - 12660 Berlin) zuständig. Es gibt aber nicht nur Bußgeldbescheide wegen Rotlichtverstößen oder wegen Überschreitung der Geschwindigkeit, sondern auch wegen des Falschparkens oder des Parkens zum Beispiel auf einen Gehweg mit Behinderung. Auch hier droht unter Umständen sogar ein Punkt in Flensburg.

Rechtsschutzversicherung und Bußgeld

Solche Verfahren machen wirtschaftlich nur dann Sinn, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, die für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt die Kosten übernimmt. Das Problem ist, dass viele Mandanten, die eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht haben, meinen, dass alles, was das Verkehrsrecht letztendlich betrifft auch versichert ist. Oft werden sie in diesem Irrglauben von Versicherungsmaklern bestätigt, die den Mandanten erzählen, dass alles grundsätzlich versichert ist, was bei keiner Rechtsschutzversicherung der Fall ist. Jeder Rechtsschutzversicherer hat diverse Ausnahmen vom Versicherungsschutz.

Versicherungsbedingungen des Rechtsschutzversicherers

Von daher ist es immer sinnvoll bei der Schadenhotline der Rechtsschutzversicherung und nicht beim Versicherungsmakler anzurufen und für den jeweiligen Fall nachzufragen, ob dieser Fall versichert ist und ob eine Deckungszusage erteilt wird. Dies sollte man machen, bevor man einen Rechtsanwalt einschaltet, da bei Einschaltung des Anwalts bereits Kosten entstehen, die den gegebenenfalls vom Mandanten selbst zu tragen sind, wenn die Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage erteilt.

Parkverstöße und Kostenübernahme durch Rechtsschutz

Eine Besonderheit besteht bei Bußgeldbescheide wegen Parkverstößen. Ursprünglich war dies bei vielen Rechtsschutzversicherern unter Verkehrsrecht versichert (ARB 1975), bei den neueren Verträgen sind diese Leistungen aber grundsätzlich ausgenommen. Dies steht im Kleingedruckten und kaum ein Mandant kennt dies. Wenn also ein Parkverstoß mittels Bußgeldbescheid geahndet wird, sollte von daher der Betroffene immer erst bei der Rechtsschutzversicherung/Schadenhotline anrufen und dort nachfragen, ob sein Fall grundsätzlich rechtsschutzversichert ist. In den meisten Fällen dürfte dies nicht so sein. Nur bei Altverträgen könnte noch ein Versicherungsschutz bestehen.

Rechtsanwalt einschalten oder nicht?

Erst dann wird man entscheiden, ob man tatsächlich einen Rechtsanwalt einschaltet oder nicht. Die Gebühren des Rechtsanwalts in einem solchen Verfahren bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und können durchaus bis zu 1.300 € (außergerichtlich und 1. Instanz) betragen.

Andreas Martin
Andreas Martin