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Bewerbung per Chatfunktion über Ebay-Kleinanzeigen

Entschädigung von abgelehnten Bewerbern

Der Fall ist deshalb zum Arbeitsgericht gekommen, da sich der Arbeitnehmer später darüber beklagte, dass er nicht im Bewerbungsverfahren berücksichtigt und von daher diskriminiert wurde.Dazu muss man wissen, dass abgelehnte Bewerber nicht selten wegen angeblicher Diskriminierung klagen. Es geht dann darum, eine Entschädigung nach dem AGG zu erhalten. Dies wird auch missbräuchlich betrieben, dies heißt, dass die Bewerber gar kein Interesse an der Stelle haben, sondern auf die Ablehnung hoffen, um dann wegen einer angeblichen Diskriminierung zu klagen.

Stellenausschreibungen müssen geschlechtsneutral sein

Allerdings erfolgen auch entsprechende Klagen, die durchaus berechtigt sind. Das Problem ist, dass viele Firmen immer noch nicht wissen, dass Stellenausschreibungen grundsätzlich geschlechtsneutral zu erfolgen haben. Wer also eine Sekretärin sucht, muss diese Stelle auch für Männer/diverse ausschreiben.

Fall des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein

So war es hier. Ein männlicher Bewerber hatte sich auf eine Stellenanzeige in eBay per Chat beworben. Der Arbeitgeber hatte zuvor eine (allein) Sekretärin gesucht.Der Arbeitgeber schickte dann eine Nachricht an den Bewerber zurück, dass man allein "eine Dame" suche, also eine weibliche Person. Dass dies diskriminierend ist, liegt auf der Hand.Der abgelehnte Bewerber erhob daraufhin eine Klage auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als abgelehnter Bewerber wegen einer geschlechtsbezogenen Diskriminierung.

Entscheidung zur Entschädigung

Als Vorfrage hatte das zuständige Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 16. Dezember 2021 zum Aktenzeichen 4 Ca 592 a/21, ) im Berufungsverfahren aber zu klären, ob überhaupt eine wirksame Bewerbung des Klägers vorgelegen hatte.

Entschädigungsanspruch bejaht

Das LAG Schleswig-Holstein bejahte dies letztendlich und sah auch eine Diskriminierung und damit einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG des Arbeitnehmers. Die Entschädigung belief sich auf 3 Bruttomonatsgehälter für die Stelle als Sekretärin also auf € 7.800,00.
Andreas Martin
Andreas Martin