schnelle Rechtsberatung bei Kündigung durch Arbeitgeber
Wer als Arbeitnehmer eine Kündigung des Arbeitgebers erhält, egal ob diese außerordentlich oder fristgemäß erfolgt, fragt sich, was er nun tun kann. Bevor man Verwandte und Bekannte um Rat fragt, sollte man hier nach einem Rechtsanwalt bzw. ein Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen. Für Mandanten aus Berlin Marzahn-Hellersdorf stehe ich für eine schnelle und effektive Rechtsberatung im Arbeitsrecht gern zur Verfügung.
Informationen für eine gute Beratung im Arbeitsrecht
Der Anwalt wird im Beratungsgespräch wegen einer Arbeitgeberkündigung die grundlegenden Daten erfragen. Dazu zählen: -Zugang der Kündigung, -vermutliche Kündigungsgründe, -Anlass für die Kündigung, -Anzahl der Arbeitnehmer im Betrieb, -Dauer des Arbeitsverhältnisses, -Anzahl der erhaltenen Kündigungen, -Bestehen eines Betriebsrats, -Ziel des Arbeitnehmers (Abfindung/Weiterbeschäftigung) und -Versicherungsnummer der Rechtschutzversicherung
notwendige Unterlagen für die Beratung wegen Kündigung
Für eine sinnvolle Beratung wegen einer Kündigung des Arbeitgebers beim Rechtsanwalt sollten folgende Unterlagen mit zum Beratungstermin beim Anwalt genommen werden: -Arbeitsvertrag und alle Änderungsverträge -bestehende Betriebsvereinbarung -bestehende Tarifverträge (wenigstens benennen) -die letzten drei Lohnabrechnung -die Kündigung/alle Kündigungen und -der Versicherung scheine Rechtschutzversicherung (falls vorhanden).
Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers
Gerade der Arbeitsvertrag enthält eine Vielzahl von wichtigen Informationen für den Rechtsanwalt. In Bezug auf Tarifverträge ist es so, dass diese bestimmte Regelungen, wie zum Beispiel die gesetzlichen oder arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen überlagern können. Deshalb ist es wichtig zu wissen, ob und wenn ja, welcher Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet.
betriebsinterne Informationen sind wichtig
Darüber hinaus wird ein Anwalt bei Mandanten auch erfragen, wie sich der Arbeitgeber bei anderen Kündigungsfällen verhalten hat. Insbesondere ob er eine Kündigung später tatsächlich "zurückgenommen" oder eine Abfindung gezahlt hat. Auch ist wichtig, ob dem Arbeitnehmer zuvor ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde und wenn ja, zu welchen Konditionen. Diese Informationen lassen Rückschlüsse auf das zukünftige Verhalten des Arbeitgebers.
Abfindung ist wahrscheinlich, kann aber nicht zugesagt werden
Ob der Arbeitnehmer nach der Erhebung der Kündigungsschutzklage eine Abfindung aushandeln kann oder nicht, kann man allenfalls grob vorhersagen. In den meisten Fällen enden Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin mit einem Abfindungsvergleich. Eine genaue Abfindungshöhe kann man als seriöser Anwalt auf keinen Fall zusagen. Ein Anwalt der hier mit irgendwelchen Zahlen spielt, kennt sich in der Sache wenig aus oder versucht um jeden Preis das Mandat zu erhalten. Die Höhe der Abfindung hängt von diversen Faktoren ab, die nicht alle dem Anwalt bekannt sind und einige dieser Faktoren kann der Rechtsanwalt auch gar nicht beeinflussen. Insbesondere weiß der Rechtsanwalt in der Regel noch nicht einmal, ob der Arbeitgeber grundsätzlich überhaupt bereit ist eine Abfindungszahlung vorzunehmen und wenn ja, in welcher Höhe.
Entscheidung des Mandanten
Am Ende der Beratung sollte der Mandant selbstständig entscheiden können, ob in der Sache eine Kündigungsschutzklage erhoben werden soll oder nicht und wenn ja, wer die Klage einreicht. In der Regel wird der Anwalt fast immer zur Klage raten, ob dies mit einen Anwalt oder ohne Anwalt erfolgt, ist eine andere Frage. Gerade Mandanten, die keine Rechtsschutzversicherung haben und noch nicht so lange beschäftigt sind oder im Kleinbetrieb arbeiten, können die Kündigungsschutzklage über die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht Berlin selbst auch ohne Anwalt einreichen. Wer eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht hat, sollte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen. Rechtsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Marzahn-Hellersdorf