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Strafen nach dem Strafgesetzbuch

Welche Strafen gibt es im Strafrecht?

Wer Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, fragt sich nicht selten, welche Strafen es im deutschen Strafrecht eigentlich gibt und welche Strafe nun konkret droht. Auf Anhieb würden den meisten Personen wohl die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe als mögliche Strafen einfallen. Dies sind die sogenannten Hauptstrafen.

Haupt und Nebenstrafen

Während die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe die Hauptstrafen nach dem Strafgesetzbuch darstellen, gibt es auch Nebenstrafen. Solche sogenannten Nebenstrafen sind zum Beispiel die Verhängung eines Fahrverbot durch das Gericht, der Verlust der Amtsfähigkeit oder des Wahlrechts. Die Erteilung eines Fahrverbots ist dabei mit Abstand die wichtigste und in der Praxis am häufigsten vorkommende Nebenstrafe. Gerade in Berlin - dies kann ich aus meiner Erfahrung als Anwalt in der Kanzei in Marzahn - Hellersdorf - sagen, ist die Verhängung eines Fahrverbots / Entzug der Fahrerlaubnis die oft am meisten gefürchtete Strafe, vor allem bei kleinen Verkehrsdelikten, wie zum Beispiel der Verkehrsunfallflucht.

Freiheitsstrafe

Die Freiheitsstrafe ist die folgenschwerste Hauptstrafe im deutschen Strafrecht. Die Freiheitsstrafe kommt in der Regel nur bei schweren Straftaten in Betracht, aber auch bei Personen, die schon häufiger Straftaten begangen haben und von daher vorbestraft sind. Der Entzug der Freiheit erfolgt durch Gefängnisstrafe. Diese Strafe kommt grundsätzlich von einem Monat bis zu lebenslanger Dauer in Betracht. Eine kurze Freiheitsstrafe von unter sechs Monaten wird nur in Ausnahmefällen verhandeln. In den einzelnen Straftatbeständen, im StGB, ist die Dauer der möglichen Freiheitsstrafe, meist am Ende, aufgeführt. So kann zum Beispiel der Diebstahl (§ 242 StGB) mit einer Geldstrafe oder auch mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden.

Strafdrohung im Gesetz

Zu beachten ist dabei, dass eine solche Strafdrohung aber in den seltensten Fällen auch tatsächlich zu einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe führt. Beim obigen Beispiel des Diebstahls ist es kaum denkbar, dass jemand zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt wird. Meistens liegen die Freiheitsstrafen, wenn diese überhaupt bei solchen geringfügigen Delikten ausgesprochen werden, deutlich darunter.

Freiheitsstrafe und Strafaussetzung zur Bewährung

Nach § 56 des Strafgesetzbuches kann eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. In der Bewährungszeit darf der Verurteilte aber keine weiteren Straftaten begehen, ansonsten droht der Widerruf der Bewährung und dann das Absitzen der Freiheitsstrafe in der JVA (Justizvollzugsanstalt; früher einfach Gefängnis genannt). Für die Bewährung muss eine positive Sozialprognose durch das Gericht festgestellt werden. Das Strafgericht - in Berlin in der Regel das Amtsgericht Tiergarten - muss von daher der Meinung sein, dass der Verurteilte zukünftig keine weiteren Straftaten begehen wird.

Geldstrafe

Die Geldstrafe ist eine weitere Hauptstrafe und kommt in der Praxis viel häufiger vor als der Freiheitsentzug. In der Regel kann man sagen, dass ein Beschuldigter, der eine Straftat begangen hat mit einer Geldstrafe bestraft wird, wenn es die erste Straftat ist. Es gibt aber auch bestimmte (schwere) Straftaten, die zwingend mit einer Freiheitsstrafe zu bestrafen sind und dann nicht mehr Geldstrafe bestraft werden dürfen. Dies gilt aber nur für schwerste Delikte, wie zum Beispiel beim Totschlag.

Höhe der Geldstrafe

Auf den ersten Blick sind die Regeln über die Höhe der Geldstrafe etwas unübersichtlich. Es gibt keine Strafkatalog (anders als beim Bußgeldkatalog) über die Höhe der Geldstrafe. Anstatt dass der Gesetzgeber eine bestimmte Summe als Geldstrafe, die zu zahlen ist, vorgegeben hat, regelt sich die Geldstrafe nach sogenannten Tagessätzen. Dies ist aber nicht so schwierig zu verstehen. Ein Tagessatz entspricht den 30. Teil des Nettomonatseinkommens des Verurteilten. Der Gesetzgeber wollte damit erreichen, dass Personen, die ein geringes Einkommen haben, nicht benachteiligt werden. Wenn also jemand 1000 € netto im Monat verdient und eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen erhält, dann beträgt die Summe, die er an Strafe bezahlen muss 1333 € (1000 durch 30 × 40 Tagessätze). Der einzelne Tagessatz beträgt also 33,33 €. Das Gericht rundet hier aber entsprechend immer auf den vollen Euro.

Andreas Martin
Andreas Martin