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Voller Jahresurlaub 2024 - ab wann?

Urlaub 2024 – wann hat man einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub?

Urlaubstage sind für Arbeitnehmer ein wesentlicher Bestandteil ihrer Arbeitsrechte. Sie bieten die Möglichkeit, sich vom Berufsalltag zu erholen. Aber wann genau steht Ihnen der volle Jahresurlaub zu? Dies soll hier geklärt werden.

gesetzlicher Mindesturlaub

In Deutschland ist der Mindesturlaub der Arbeitnehmer im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgelegt. Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage Urlaub pro Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Bei einer Sechs-Tage-Woche erhöht sich dieser Anspruch auf 24 Tage. Oft gewähren Tarifverträge mehr an Urlaub. Auch im Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber Sonderurlaub gewähren. Der Mindesturlaub ist das gesetzliche Minimum des Urlaubsanspruchs pro Kalenderjahr. Wer weniger als 5  Tage die Woche arbeitet, hat einen geringeren Mindesturlaubsanspruch. Man kann sich einfach merken, dass 4 Wochen an Urlaub pro Jahr bestehen.

Urlaub und Wartezeit

Für den vollen Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers gilt eine Wartezeit von sechs Monaten. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer erst nach sechsmontiger Betriebszugehörigkeit einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub haben. Auf die tatsächlich Erbringung der Arbeitsleistung kommt es nicht an. Die Wartezeit läuft also auch während einer Arbeitsunfähigkeit oder während der Elternzeit des Arbeitnehmers. Auch der Betriebsinhaberwechsel unterbricht die Wartezeit nicht. Bei Unterbrechung des rechtlichen Bestandes des Arbeitsverhältnisses (Kündigung / Aufhebung/ Befristung) beginnt die Wartezeit neu zu laufen. Ansonsten kommt es nur auf die Betriebszugehörigkeit an. Vor Ablauf dieser Wartezeit besteht ein Anspruch auf anteiligen Urlaub. Geregelt ist dies in § 4 BUrlG. Aber: Die Wartezeit fällt nur einmal an und nicht im jedem Kalenderjahr!

§ 4 Bundesurlaubsgesetz

Die Wartezeit ist in § 4 des Bundesurlaubsgesetz geregelt. Dort heißt es: Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

Wartezeit für den vollen Urlaub im Jahr 2024

Der entscheidende Punkt ist, dass die Wartezeit nur eimal erfüllt werden muss und nicht in jedem Kalenderjahr! Dies bedeutet, dass wenn der Arbeitnehmer bereits 2023 die Wartezeit erfüllt hat, dann muss diese nicht mehr im Jahr 2024 erfüllt werden. Dann besteht für das Jahr 2024 der volle Urlaubsanspruch bereits am 1. Tag des Jahres (so von der Grundsätzen: BAG, Urteil vom 24.10.2005 - 9 AZR 669/05). Von daher besteht für die meisten Arbeitnehmer bereits ein Anspruch auf den vollen Urlaub 2024 am 1. Januar 2024.

Beispiel

Frage: Der Arbeitnehmer A (5-Tage-Woche) hat am 1.05.2023 beim Arbeitgeber angefangen. Den Urlaub für 2024 will er im Januar 2024 in Höhe von 20 Arbeitstagen nehmen. Er fragt sich, ob dies geht? Antwort: Ja, dies ist möglich. Die Wartezeit ist im Jahr 2023 bereits abgelaufen und läuft nicht nochmals im Jahr 2024. Der volle Urlaubsanspruch entsteht bereits am 1. Januar 2024.

Beratung zum Arbeitsrecht in Marzahn-Hellersdorf

Als Fachanwalt für das Arbeitsrecht berate ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Berlin Marzahn-Hellersdorf in meiner Kanzlei in der Marzahner Promenade 22.

Andreas Martin
Andreas Martin