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Scheidungspapiere unterschreiben?

Scheidungspapiere unterschreiben?

Nicht selten fragen Mandanten, die sich scheiden lassen wollen, wann sie denn die "Scheidungspapiere unterschreiben " müssen. Oft wird angenommen, dass dies beim Familiengericht gemacht werden muss. Diese Frage ist auch nicht abwegig, da oft in Filmen zu sehen ist, dass vor Ort, bei einer Scheidung, auch etwas zu unterschreiben ist. Die Mandanten nehmen dann wie selbstverständlich an, dass es sich dabei um die Scheidungspapiere handelt. Dabei muss man wissen, dass deutsche Anwaltsserien und amerikanische Filme wenig mit der Realität vor deutschen Gerichten zu tun haben.

Scheidungspapiere unterschreiben beim Familiengericht?

Richtig ist aber, dass es bei einer Ehescheidung keine Scheidungspapiere zu unterschreiben sind. Wer die Scheidung will, muss beim zuständigen Familiengericht (für Berlin Marzahn ist das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg örtlich zuständig) einen Scheidungsantrag einreichen, welchen der Anwalt unterschreibt. Im Scheidungsverfahren kann nur ein Rechtsanwalt die Scheidung beantragen. Später - nach dem der Versorgungsausgleich geklärt ist - gibt es einen Anhörungstermin der Eheleute zur Scheidung. Dort werden die Eheleute zu den Voraussetzungen der Ehescheidung und dem Versorgungsausgleich angehört. Zu unterschreiben ist auch dort nichts und schon gar keine Scheidungspapiere. Die Anhörung beim Familiengericht läuft ungefähr so ab, dass sich zunächst die Eheleute mittels Ausweis ausweisen müssen und darüber hinaus nach der Trennung und der Absicht zur Scheidung gefragt werden. Sodann wird der Versorgungausgleich geordert.

Wie sehen Scheidungspapiere aus?

Die Scheidungspapiere sind ein Mythos, der sich hartnäckig hält. Die einzigen Papiere, die man vom Gericht hier erhält, sind die Unterlagen zum Versorgungsausgleich und - nach der Scheidung - den Scheidungsbeschluss. Früher war dies ein "Scheidungsurteil". Das heißt, wenn man nach Scheidungspapieren sucht, dann muss man sich den Beschluss über die Ehescheidung raussuchen.

Wo bekomme ich die Scheidungspapiere her?

Die Scheidungspapiere sind in Deutschland der Beschluss über die Ehescheidung. Unterschreiben muss man hier nichts. Diesen Beschluss bekommt man vom Familiengericht, dass die Scheidung durchgeführt hat. Dies kann man auch noch Jahre nach der Scheidung dort beantragen.

Wie lange muss man die Scheidungspapiere aufbewahren?

Wie bereits ausgeführt, bekommt man nach durchgeführter Scheidung einen Beschluss des Familiengerichts. Wenn kein Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss eingelegt wird, so wird dieser nach einem Monat nach Zustellung wirksam und damit rechtskräftig. Die Rechtskraft wird auf dem Beschluss vermerkt. Damit kann man nachweisen, dass man rechtskräftig geschieden ist. Diesen Beschluss sollten auf jeden Fall mehrere Jahre aufbewahren. Nur so kann man nachweisen, dass eine rechtskräftige Scheidung vorliegt.

Familiengericht spricht die Ehescheidung durch Beschluss aus

Das Familiengericht entscheidet dann durch Beschluss über die Ehescheidung und Folgesachen (Versorgungsausgleich). Zum Nachweis der Ehescheidung erhält dann später der Mandant von seinem Rechtsanwalt den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss. Ist der andere Ehegatte nicht anwaltlich vertreten, bekommt er diesen Beschluss direkt vom Familiengericht.

kein Unterschreiben der Scheidungspapiere notwendig

Fazit: So etwas, wie das Unterschreiben von Scheidungspapieren gibt es nur in amerikanischen Filmen aber nicht bei uns. Rechtsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Familienrecht

Andreas Martin
Andreas Martin