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Bußgeldbescheid-was nun?

Rechtsanwalt Andreas Martin - Marzahn Bußgeldbescheid-was nun?

Wer zu schnell fährt und erwischt wird, muss mit Post vom Ordnungsamt rechnen.

Hinweis: Wie man schnell und sicher handelt, erfahren Sie hier.

Gerade in Berlin stehen - gefühlt - an jeder Kreuzung Blitzer, die es den Autofahrern schwer machen. Zu schnell gefahren oder bei Rot noch schnell über die Ampel, kann teuer werden, muss es aber nicht unbedigt. Spätestens wenn der Anhörungsbogen von der Behörde ins Haus flattert, sollte man schnell tätig werden. Denn wer hier nicht handelt, bekommt kurze Zeit später den Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt oder von der Polizei zugestellt.  Eine Geldbuße und Punkte in Flensburg hat niemand gern.

Tipp: Mit dem Anhörungsbogen sofort zum Anwalt.

Schon beim Erhalt des Anhörungsbogens sollte der Betroffene einen Anwalt konsultieren.

Bußgeldverfahren - Ablauf

Wie vermeidet man Fehler?

Im Wesentlichen läuft das Bußgeldverfahren in Berlin-oder in anderen Bundesländern-so ab, dass zunächst die entsprechenden Messungen (Blitzerfotos) ausgewertet werden. Oft gleicht die Bußgeldbehörde das Foto des Fahrers mit dem Führerscheinfoto ab. Wenn die Behörde der Meinung ist, dass der Fahrer auch diejenige Person ist, die auf dem Blitzerfoto zu sehen ist, dann bekommt diese einen Anhörungsbogen. Ansonsten gibt es gegebenfalls eine Halteranfrage. Auf den Anhörungsbogen hat der Betroffene die Möglichkeit Einwendungen gegen die Messung zu erheben. Dies macht zu diesem Zeitpunkt keinen Sinn, wenn man die Bußgeldakte nicht kennt.

Tipp: "Ohne meinen Anwalt sag ich nichts!"

Wenn ein Anwalt bereits eingeschaltet ist, was durchaus zu diesem Zeitpunkt schon sinnvoll ist, dann wird er Akteneinsicht beantragen und erst nach Kenntnis der Bußgeldtakte zum Vorwurf Stellung nehmen. In manchen Fällen empfiehlt es sich auch keine Stellungnahme abzugeben. Wenn die Bußgeldbehörde die Einwendungen für nicht stichhaltig hält, ergeht ein Bußgeldbescheid. Gegen diesen Bußgeldbescheid kann man dann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Die Frist beginnt mit Zustellung des Bescheids. Den Einspruch begründet man dann und die Bußgeldbehörde prüft dann, ob gegebenenfalls der Bußgeldbescheid aufgehoben wird. In den meisten Fällen erfolgt dies aber nicht. Dann sendet die Behörde die Akte an die Staatsanwaltschaft. In Berlin ist dies die Staatsanwaltschaft Berlin. Die Staatsanwaltschaft prüfte nicht übermäßig das Verfahren, sondern es wird dann an das zuständige Gericht, meist Gericht - das Amtsgericht Tiergarten - das Gerichtsverfahren eingeleitet. Das Amtsgericht führt dann das gerichtliche Bußgeldverfahren durch. Es wird ein Termin angesetzt und manchmal teilt der Richter auch schon vorab mit, wie er hier die Rechtslage sieht. Im Termin wird dann der Betroffene angehört und Argumente werden dort gegebenenfalls nochmals ausgetauscht. Es kann dann eine Beweisaufnahme geben oder das Gericht entscheidet ohne Beweisaufnahme. Gegen gegen das Urteil erster Instanz kann man dann auch eine Rechtsmittel (Rechtsbeschwerde zum OLG/ in Berlin das Kammergericht) einlegen.

Das Bußgeldverfahren läuft zeitlich wie folgt ab: Fahrzeug wird geblitzt Polizei ermittelt den Fahrer/ notfalls Halteranfrage Fahrer erhält den Anhörungsbogen Möglichkeit der Stellungnahme in der Regel dann Erlass des Bußgeldbescheids Einspruchsmöglichkeit innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung kein Einspruch:  der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig Geldbuße muss bezahlt werden Punkte werden eingetragen bei Einspruch: Prüfung durch die Behörde Abgabe an die Staatsanwaltschaft (wenn nicht aufgehoben) Gerichtstermin Entscheidung durch das Gericht Rechtsmittelverfahren

Was kann ein Anwalt für Sie tun?

schnell und sicheres Vorgehen

Wenn ein Anwalt im Bußgeldverfahren beauftragt wird, dann wird der in der Regel Akteneinsicht verlangen. Die Bußgeldbehörde muss die Akteneinsicht gewähren. In der Regel geschieht dies dadurch, dass die Behörde die Akte im Original an den Anwalt verschickt. In der Akte befinden sich dann auch Dokumente, wie zum Beispiel die Meßfotografien und auch das Protokoll über die Messung sowie die Schulungsunterlagen für den Beamten, die letztendlich das Messgerät bedient hat. Anhand dieser Unterlagen kann der Anwalt dann-zumindest grob-abschätzen, wie die Chancen im Verfahren hier sind.

Anwalt in Marzahn - A. Martin

Andreas Martin
Andreas Martin