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Wann droht ein Strafverfahren nach einem Verkehrsunfall?

Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach Verkehrsunfall

Ein Strafverfahren nach einem Verkehrsunfall droht immer dann, wenn es auf der Gegenseite verletzte Personen gibt. In diesem Fall wird die Polizei gegen den Unfallverursacher ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen § 229 Strafgesetzbuch einleiten. In Berlin wird die Berliner Polizei tätig und diese gibt dann später die Akte an die Staatsanwaltschaft oder Amtsanwaltschaft Berlin ab. Dort wird dann entschieden, ob Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben wird oder das Verfahren eingestellt wird. Ein Strafbefehl ist ebenfalls - in einfachen Fällen - möglich.

Verkehrsunfälle und Strafverfahren

In Großstädten, wie zum Beispiel in Berlin, kommt es häufig zu Verkehrsunfällen. In einigen Fällen gibt es bei solchen Unfällen einen sog. Personenschaden. Wenn klar ist, wer den Unfall schuldhaft verursacht hat, besteht die Möglichkeit (und die Verpflichtung), dass die Polizei vor Ort ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Unfallverursacher einleitet.

Polizei muss ermitteln

Wenn Insassen des gegnerischen Fahrzeuges oder andere Unfallbeteiligte am Körper verletzt wurden, dann ist die Polizei sogar verpflichtet strafrechtlich zu ermitteln. In der Regel nimmt die Polizei dann schon vor Ort die Art der Verletzung der Opfer des Unfalls auf. Später wird dann nochmals im Rahmen des Ermittlungsverfahrens nachgefragt, welche Verletzungen hier erlitten wurden und Nachweisen angefordert.

Entscheidung trifft die Staatsanwaltschaft (Berlin)

Die Entscheidung über den weiteren Verlauf - nach Abschluss der Ermittlungen durch die Polizei - trifft allein die Staatsanwaltschaft. In Berlin ist dies die Staatsanwaltschaft Berlin und die Amtsanwaltschaft Berlin. Diese sind die "Herren über das strafrechtliche Ermittlungsverfahren" und nicht die Polizei.

Anklage oder Einstellung

Die Staatsanwaltschaft erhebt dann entweder die Anklage (in Berlin zum Amtsgericht Tiergarten) oder stellt das Verfahren gegen den Beschuldigten ein. Hier gibt es die Möglichkeit der Einstellung wegen des Fehlen eines Tatverdachts oder wegen geringer Schuld. Auch ist es möglich, dass die StA (Staatsanwaltschaft) beim zuständigen Strafgericht einen sog. Strafbefehl beantragt.

Einstellung ist möglich

Bei einer fahrlässigen Körperverletzung im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen ist zu beachten, dass sehr oft die Art der Verletzung und ob diese überhaupt eintritt vom Zufall abhängig ist. Dies weiß auch die Staatsanwaltschaft. Wenn das Verschulden und die Verletzungen nur gering sind, wird oft eingestellt.

Alkohol und Drogen - dies ist ein Problem!

Wenn allerdings Alkohol oder Drogen im Spiel sind, dann sieht die Angelegenheit oft anders aus. Diese begründen eine eigene Strafbarkeit und die fahrlässige Körperverletzung tritt dann faktisch neben der eigentlichen Straftat am Rande auf. Gerade bei Alkohol und Drogen im Straßenverkehr droht der Führerscheinentzug (u.U. später die MPU) und zumindest eine Geldstrafe.

Verhalten des Beschuldigten des Strafverfahrens

Für den Unfallverursacher / Beschuldigten des Strafverfahrens ist dies äußerst unangenehm. Neben der zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung - muss sich dieser nun auch noch um das Strafverfahren kümmern. Oft besteht der Wunsch sofort bei der Polizei eine Aussage zu machen. Mit dieser Vorgehensweise wird oft die Hoffnung verbunden, dass sich dann das Strafverfahren recht schnell erledigt, was aber selten der Fall ist. Das Gegenteil ist oft der Fall.

Ratschlag: Keine Aussagen zum Sachverhalt gegenüber der Polizei!

Es ist immer besser im Strafverfahren als Beschuldigter keine Aussage zu machen. Eine Beschleunigung wird durch die Aussage bei der Polizei fast nie erreicht, allenfalls gibt es eine Verschlechterung, da letztendlich der Staat dem Beschuldigten die Straftat nachweisen muss und nun der Beschuldigte dem Staat dabei sogar noch behilflich ist. In allen Fällen bietet sich an, dass der Beschuldigte sich, bevor er überhaupt irgendeine Einlassung gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft abgibt, sich anwaltlich beraten lässt.

Andreas Martin
Andreas Martin